Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Leitfaden zur Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben veröffentlicht.
Infolge der nationalen Umsetzung der Vorgaben der Clean Vehicles Directive (CVD) im Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG) sind Bund, Länder und Kommunen seit August 2021 verpflichtet, Quoten für die Beschaffung emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge zu erreichen.
Zielgruppe: Beschaffer in Kommunale Vergabestellen
Mit dem Leitfaden „Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben in Kommunen“ unterstützt die dena Kommunen und Landkreise bei der Umstellung ihrer kommunalen Fuhrparks und ÖPNV-Flotten.
In der Handreichung werden die verbreiteten Beschaffungsmodelle und ihre jeweiligen wirtschaftlichen Anreize erläutert sowie die rechtlichen Grundlagen des Vergabeverfahrens beschrieben. Verschiedene landesrechtliche Vorgaben wie die Klimaschutzpläne von Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt finden dabei Berücksichtigung.
Viele praktische Hilfestellungen
Den größten Mehrwert dürfte das zugleich umfangreichste Kapitel zu praktischen Hilfestellungen bieten. Hier werden weitere vergaberechtliche Aspekte beleuchtet, auf die es bei der Integration alternativer Antriebe in das Vergabeverfahren maßgeblich ankommt.
So werden die Vor- und Nachteile der technologieoffenen Ausschreibung gegenüber der Beschränkung auf eine Antriebstechnologie erörtert und verschiedene Wertungs– und Zuschlagskriterien wie Energieverbrauch, Reichweite und Kompatibilität zu vorhandener Infrastruktur vorgestellt.
Bezug des Leitfadens
Der Leitfaden Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben in Kommunen hat einen Umfang von 25 Seiten und wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von der dena erarbeitet. Sie können ihn hier als PDF herunterladen.
Ab Oktober: Datenerfassung über eForms
Das Datenmonitoring zur Förderung der Nachfrage nach emissionsarmen und -freien Straßenfahrzeugen wird über eForms erfolgen. Bis zu deren Einführung am 25. Oktober 2023 müssen die Daten im Textfeld „Zusätzliche Angaben“ in den Auftrags- und Vergabebekanntmachungen gemäß den EU-Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU sowie der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 übermittelt werden. Ab Einführung der eForms werden diese Daten über strukturierte Datenfelder übermittelt.
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Titelbild: ClimateWarrior – Pixabay