Foto vom Landtag NRW

Das Land-Nordrhein-Westfalen senkt Hürden bei der Direktvergabe und vereinfacht die Losvergabe.

Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt für unseren Newsletter anmelden und Themen auswählen

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Befristet bis zum 30. Mai 2024 gelten bei der Beschaffung von Leistungen zur Gewährleistung der Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten Vergabeerleichterungen für die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen sowie den Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes. Das gaben das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am 12. Oktober bekannt.

Besondere Dringlichkeit

Demnach könne bei Vergabeverfahren zur Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten von einer besonderen Dringlichkeit ausgegangen werden, so dass unterhalb der EU-Schwellenwerte Direktvergaben möglich sind.

Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eröffnet. Hier ist grundsätzlich ein Wettbewerb zu eröffnen, wenn nicht besonders akute Gründe hinzutreten.

Losvergabe

Hinsichtlich der Losvergabe dürfen mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Dies könne in der aktuellen Unterbringungssituation im Einzelfall zutreffen, etwa im Fall von Besonderheiten in der technischen Anbindung oder dem störungsfreien Zusammenwirken von Systemen oder durch Einsparungen oder Vermeidung von Ineffizienzen oder hohen Zusatzkosten.

Den gemeinsamen Erlass des FM und des MWIKE vom 11. Oktober 2023 zur Anwendung des Vergaberechts bei der Beschaffung von Leistungen zur Gewährleistung der Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten können Sie hier herunterladen.