Mit der Einführung der eForms wird sich die Anzahl der in den Bekanntmachungen anzugebenden Informationen erhöhen. Über die Pflicht, die Nationalität der Eigentümer obsiegender Bieter anzugeben, berichteten wir bereits. Heute richten wir den Blick auf die Angabe der Unternehmensgröße des Gewinners sowie auf die Angabe einer besonderen Eignung der Beschaffung.

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Unternehmensgröße

Die Unternehmensgröße des Gewinners ist künftig in der Vergabebekanntmachung (bislang die Bekanntmachung vergebener Aufträge) gemäß Business Term 165 zwingend anzugeben. Der eForms-DE Standard unterscheidet dabei zwischen Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen, mittleren Unternehmen sowie Großunternehmen, gibt aber hinsichtlich der Abgrenzung keine Hinweise. Das Statistische Bundesamt ordnet die Unternehmen folgendermaßen ein:

  • Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz
  • Kleine Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen
  • Mittlere Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen
  • Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz

Diese Einordnung ist deckungsgleich mit der Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen.

Ähnlich wie bei der Nationalität des Gewinners ist auch die Unternehmensgröße keine Angabe, die Vergabestellen unmittelbar vorliegen wird, so dass sie entweder nach Zuschlag beim Gewinner, zuvor oder im Angebotsschreiben abgefragt werden kann.

Für den Fall, dass mehrere Lieferanten gemeinsam den Zuschlag erhalten, ist die entsprechende Angabe für jede in der Bekanntmachung aufgeführte Organisation durchzuführen.

Eignung für KMU

Eine mögliche, aber nicht pflichtige Angabe in der Auftragsbekanntmachung betrifft die Eignung einer Beschaffung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Business Term 726.

Die Komplexität steigt durch das folgende Erfordernis in den eForms-DE: Ist eine Bekanntmachung besonders geeignet für KMU, dann muss zusätzlich angegeben werden, ob sie

  • besonders geeignet für Freiberufler,
  • besonders geeignet für Selbstständige oder
  • besonders geeignet für Start-Ups ist.

Technisch erfolgt dies über einen Wert im Feld „Zusätzliche Angaben“ (BT-300), es werden also strukturierte Daten in einem unstrukturierten Feld erfasst. Diese Unschärfe wird offenbar zugunsten anschließender Datenauswertungen vorerst in Kauf genommen. An einer „sauberen Lösung“ werde gearbeitet, wie in einem FAQ der KOSit zu lesen ist.

Für Nutzer von Vergabemarktplatz und Vergabemanagementsystem hat dies keine Relevanz: Im VMS werden die jeweiligen Eignungen menübasiert abgefragt, die Formatierung der Bekanntmachung erledigt das System im Hintergrund.

Titelbild: Adobe Stock – Quality Stock Arts