Mit drei Bekanntmachungen im Bundesanzeiger räumen Innen- und Wirtschaftsministerium letzte Hürden für das Inkrafttreten des Standards eForms-DE und den Betrieb des Datenservice Öffentlicher Einkauf aus.
eForms-DE: Zwei Versionen, eine mit Verfallsdatum
Das Innenministerium setzte per Bekanntmachung vom 10. Oktober zwei Versionen des Datenaustauschstandards ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft:
- Die Version 1.0.1 des Standards eForms-DE kann ab dem 25. Oktober 2023 verwendet werden. Sie tritt allerdings bereits mit Ablauf des 31. Januar 2024 wieder außer Kraft und ist dann nicht mehr anzuwenden.
- Die jüngere Version 1.1.0 soll ab dem 25. Oktober 2023 und muss ab dem 1. Februar 2024 angewendet werden.
In der Anlage enthalten die Bekanntmachungen die jeweiligen eForms-DE Standards, die bereits auf der Webseite der Koordinierungsstelle für IT-Standards unter xeinkauf.de/dokumente verfügbar waren.
Datenservice Öffentlicher Einkauf geht in Betrieb
In einer weiteren Bekanntmachung, ebenfalls am 10. Oktober veröffentlicht, stellt das Wirtschaftsministerium zum einen das Vorliegen „der Voraussetzungen für die elektronische Erstellung von Bekanntmachungen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 entsprechend § 10a Absatz 1 Satz 1“ fest.
Überdies wird das Vorliegen „der Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung von Bekanntmachungen über den Datenservice Öffentlicher Einkauf entsprechend § 10a Absatz 5 Satz 1“ festgestellt.
Stichtagsregelung greift
Mit den Bekanntmachungen sind alle Voraussetzungen für die Geltung des Standards eForms-DE und den Betrieb des Datenservice ab dem 25. Oktober geschaffen, die der § 83 der VgV vorschreibt. Somit sind die für eForms maßgeblichen Paragraphen der VgV mit Ablauf des 24. Oktober 2023 anzuwenden.
Quellen und Links
- Bekanntmachung des Standards eForms-DE (Version 1.1.0)
- Bekanntmachung des Standards eForms-DE (Version 1.0.1)
- Bekanntmachung zum Vorliegen der Voraussetzungen für die elektronische Erstellung und Übermittlung von EU-Bekanntmachungen nach der Vergabeverordnung
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Titelbild: Clemens van Lay – Unsplash