Mit drei Bekanntmachungen im Bundesanzeiger räumen Innen- und Wirtschaftsministerium letzte Hürden für das Inkrafttreten des Standards eForms-DE und den Betrieb des Datenservice Öffent­licher Einkauf aus.

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eForms-DE: Zwei Versionen, eine mit Verfallsdatum

Das Innenministerium setzte per Bekanntmachung vom 10. Oktober zwei Versionen des Datenaustauschstandards ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft:

  • Die Version 1.0.1 des Standards eForms-DE kann ab dem 25. Oktober 2023 verwendet werden. Sie tritt allerdings bereits mit Ablauf des 31. Januar 2024 wieder außer Kraft und ist dann nicht mehr anzuwenden.
  • Die jüngere Version 1.1.0 soll ab dem 25. Oktober 2023 und muss ab dem 1. Februar 2024 angewendet werden.

In der Anlage enthalten die Bekanntmachungen die jeweiligen eForms-DE Standards, die bereits auf der Webseite der Koordinierungsstelle für IT-Standards unter xeinkauf.de/dokumente verfügbar waren.

Datenservice Öffentlicher Einkauf geht in Betrieb

In einer weiteren Bekanntmachung, ebenfalls am 10. Oktober veröffentlicht, stellt das Wirtschaftsministerium zum einen das Vorliegen „der Voraussetzungen für die elektro­nische Erstellung von Bekanntmachungen nach der Durchführungsver­ordnung (EU) 2019/1780 entsprechend § 10a Absatz 1 Satz 1“ fest.

Überdies wird das Vorliegen „der Voraussetzungen für die elektro­nische Übermittlung von Bekanntmachungen über den Datenservice Öffent­licher Einkauf entsprechend § 10a Absatz 5 Satz 1“ festgestellt.

Stichtagsregelung greift

Mit den Bekanntmachungen sind alle Voraussetzungen für die Geltung des Standards eForms-DE und den Betrieb des Datenservice ab dem 25. Oktober geschaffen, die der § 83 der VgV vorschreibt. Somit sind die für eForms maßgeblichen Paragraphen der VgV mit Ablauf des 24. Oktober 2023 anzuwenden.

Quellen und Links

Titelbild: Clemens van Lay – Unsplash