Mitte Juni hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Änderungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) bekanntgemacht – das cosinex Blog berichtete. In einer erneuten Bekanntmachung vom 6. September 2023 werden diese Änderungen nun korrigiert.

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Die Änderungen betreffen die Abschnitte 2 (VOB/A-EU: Für europaweite Vergaben) und 3 (VOB/A-VS: Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Bauaufträgen). Das Bauministerium erklärt dazu:

Die erneuten Änderungen ergänzen beziehungsweise korrigieren die vorgenannte Bekanntmachung vom 16. Juni 2023, die die geänderten Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) für die Einführung neuer EU-Bekanntmachungsformulare (eForms) nachzeichnet.

Erst mit der Aktualisierung der VgV und VSVgV treten die Änderungen in Kraft: Die Anwendung des Abschnitts 2 der VOB/A soll durch einen Verweis in der VgV verbindlich vorgeschrieben werden; gleiches gilt für die Anwendung des Abschnitts 3 in der VSVgV.

Ein Termin für die Aktualisierung des Verweises in VgV und VSVgV auf diese Fundstelle der VOB/A im Bundesanzeiger stehe noch nicht fest. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird in einem Erlass im Gemeinsamen Ministerialblatt auf das Inkrafttreten der aktuellen Änderungen der VOB/A Abschnitt 2 und 3 hinweisen.

Titelbild: Henning Schacht