Der bayerische Ministerrat hat in seiner Kabinettssitzung vom 19. September die seit 2020 mit Blick auf die Corona-Krise und die Folgen des Krieges in der Ukraine eingeführten Erleichterungen im bayerischen Vergaberecht um ein Jahr bis Ende 2024 verlängert.
Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen
Aufträge können demnach von bayerischen öffentlichen Stellen bis zu einem Nettowert von 25.000 Euro direkt vergeben werden, statt regulär bis zum Wert von 5.000 Euro.
Vereinfachungen im Vergabeverfahren greifen weiter bis zu dem EU-Schwellenwert von 215.000 Euro netto für Liefer- und Dienstleistungen, statt regulär bis zum Wert von 100.000 Euro.
Damit soll ein Beitrag zur Handlungsfähigkeit der Verwaltung geleistet werden, der Bürokratie vermeidet. Auch werde dafür gesorgt, „dass gerade jetzt die wichtige stützende Wirkung öffentlicher Aufträge für die Wirtschaft erhalten bleibt“.
Die Bekanntmachung der Änderung an der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) ist aktuell noch nicht erfolgt.
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Titelbild: Philipp Bachhuber – Unsplash