Die Reform des thüringischen Vergaberechts stockt. Zwei konkurrierende Gesetzentwürfe werden voraussichtlich in diesem Jahr nicht mehr vom Landtag behandelt.

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CDU: Ja zu Open Source, aber Redundanzen abbauen

Bereits im März hatte die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes mit dem Fokus Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung eingebracht.

Dieser hatte jüngst in der Netzpolitik- und Open Source-Szene für Aufmerksamkeit gesorgt, denn er sah den bisherigen Vorrang von Open Source-Software bei öffentlichen Ausschreibungen in Thüringen nicht mehr im Vergabegesetz vor.

Dem entgegnete die CDU-Fraktion, dass der Vorrang bereits durch § 4 Abs. 2 und 3 ThürEGovG eingeräumt sei. Ziel der Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion am Vergabegesetz sei hingegen, besser les- und anwendbare Gesetze zu schaffen, indem Regelungen gestrichen werden, die in anderen Gesetzen bereits festgelegt sind.

Rot-rot-grün will Mindestlohn erhöhen

Im Mai hatten die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihrerseits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser legt den Fokus auf die Anhebung des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts auf 13,50 Euro (brutto).

Die Vereinfachung von Vergabeverfahren soll durch die Möglichkeit abweichender Festlegungen bei Direktaufträgen, die Einführung der Möglichkeit zur Durchführung von elektronischen Vergabeverfahren mittels E-Mail-Kommunikation sowie durch die Streichung von redundanten Bestimmungen erreicht werden.

Anhörung: Alle Parteien sehen sich bestätigt

Beide Entwürfe wurden an den Wirtschaftsausschuss des Landtags überwiesen, der Anfang September eine nicht-öffentliche Expertenanhörung durchführte. Über deren Inhalt erlauben die Pressemeldungen einzelner Fraktionen Rückschlüsse.

So habe der Ansatz, „das bisherige rot-rot-grüne Gesetz von ideologischen Vorgaben, unnötigen Regelungen und Bevormundungen zu entrümpeln“, Anklang gefunden, wie die CDU verlautbaren ließ.

Auch die SPD sieht sich bestätigt: Nach den geführten Diskussionen sei weiterhin klar, „dass wir angesichts des demografischen Wandels und des daraus resultierenden Fachkräftemangels die Lohn- und Arbeitsbedingungen in Thüringen unbedingt verbessern müssen“.

Ähnlich die Linksfraktion: Tariftreueregelungen seien zentral, um den Arbeitsmarkt für Beschäftigte attraktiver zu gestalten. Das stärke die Leistungsfähigkeit der Thüringer Wirtschaft und solle nicht nur auf Landesebene, sondern auch für die Kommunen gelten.

Beschluss noch 2023

Unklar ist, wann die zweite und dritte Lesung der Gesetzentwürfe stattfinden wird. Auf der Tagesordnung der jüngst (13. – 15. September) laufenden Plenarsitzung standen sie nicht. Wie aus Fraktionskreisen zu hören ist, sei eine Behandlung vor Dezember ausgeschlossen und selbst im Dezember eher unwahrscheinlich.

Quellen und Links

Titelbild: Eremeev, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons