Die Bundesländer haben erneut die Forderung nach einer inflationsbedingten Erhöhung der Schwellenwerte erhoben. Bund und Länder sprachen sich überdies für den Bürokratieabbau auch im Vergaberecht aus.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben in der vergangenen Woche mit EU-Vertretern beraten und im Anschluss daran eine „Brüsseler Erklärung“ beschlossen und vorgestellt (hier zum Download bei der Saarländischen Staatskanzlei). Die Erklärung umfasst insgesamt 13 Punkte, von denen die Forderung nach einem Industriestrompreis in der Berichterstattung am prominentesten ist.

Kürzere Planungszeiten essentiell

Aber auch das Vergaberecht wird in der Erklärung berücksichtigt. So halten die Länderchefs „kürzere und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren für essentiell“.

Das gelte insbesondere für Important Projects of Common European Interest (IPCEI), die für den Transformationsprozess von zentraler Bedeutung sind, sowie für Vorhaben, die nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) zu bewilligen sind.

Darüber hinaus müsse das europäische Vergaberecht angepasst werden, sodass es öffentliche Investitionen sowie die Nachfrage nach klimaneutralen Produkten und Technologien befördert – unter anderen durch eine inflationsbedingte Erhöhung der Schwellenwerte.

Besagte Erhöhung hatten die Länder bereits Anfang des Jahres auf bayerische Initiative über den Bundesrat auf den Weg gebracht. Dem hatte das BMWK zwar eine Absage erteilt, eine „Nachsteuerung“ der Schwellenwerte aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Bürokratieabbau: Habeck soll das Vergaberecht angehen

Die Bundesregierung hatte sich im Rahmen ihrer Kabinettsklausur in Meseberg Ende August „Bürokratieabbau als Daueraufgabe“ verordnet. So werde Wirtschaftsminister Robert Habeck das Vergaberecht „angehen“, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt.

In der Tat arbeitet das BMWK derzeit an einem Vergabetransformationspaket, das neben nachhaltiger Beschaffung und Digitalisierung auch die Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren zum Ziel hat. Eindeutiger Schwerpunkt einer im Frühjahr durchgeführten Konsultation war überdies der „Abbau überflüssiger und überaufwändiger Bürokratie“.

Ob und wie dieser Zielsetzung Rechnung getragen wird, lässt sich erst mit Blick auf einen Referentenentwurf bewerten, über dessen Vorliegen wir im cosinex Blog natürlich informieren werden.

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