Annette Schmidt vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW bot auf dem E-Vergabe-Tag in Dortmund einen Ausblick auf die digitalen Standards im Vergabeprozess. Wir sprachen mit der Leiterin des Referats Beschaffungsgrundsätze, Zentrale Vergabestelle, Vertragsmanagement über eForms und das Klimaschutzpaket NRW.

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Sie wiesen in Vortrag auf eine sehr heterogene Vergabelandschaft in Deutschland hin. Könnten Sie das erläutern?

Aus Unternehmenssicht sind die Anforderungen zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sehr individuell und teils abhängig von der jeweiligen technischen Lösung und auch von der Ausschreibung selbst. Das liegt vor allem daran, dass inhaltliche oder technische Standards bislang nur gering ausgeprägt sind. Letztere finden sich lediglich in den §§ 9 ff VgV in Bezug auf Kommunikationsanforderungen.

Welche Rolle können eForms spielen, um dem zu begegnen?

eForms werden ein Baustein sein, da mit ihnen die inhaltliche Standardisierung von Datenfeldern angegangen wird. Davon profitieren Unternehmen, deren Übersicht über Vergaben in Deutschland und Europa sich deutlich verbessern kann.

Klar ist aber auch, dass Standards – technisch wie inhaltlich – kein Allheilmittel sein werden. Eine erfolgreiche Transformation zum digitalen Vergabeprozess muss die Kommunen mitnehmen. Ohne deren Kompetenzen geht es nicht. Ebenso kann eine strategische Weiterentwicklung des Vergaberechts nicht nur rechtlich, sie muss umfassender und auch evidenzbasiert erfolgen.

Die „Black Box“ öffentlicher Einkauf soll transparenter werden; derzeit scheinen aber vor allem eForms für viele eine Block Box zu sein. Täuscht der Eindruck?

eForms sind konzeptionell zweifellos sehr abstrakt und der Erklärungsbedarf ist hoch. Ich nehme aber alle Beteiligten als sehr engagiert war, wenn es darum geht, diesen Bedarf zu decken und etwaige Unklarheiten auszuräumen. Von einer Black Box würde ich im Fall der eForms daher nicht sprechen.

Sie betonten die getrennten Zuständigkeiten im Verfahren der Veröffentlichung nach Einführung von eForms. Wie lässt sich das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure und Services beschreiben?

Am wichtigsten ist hier sicher die neue Rolle, die der Datenservice Öffentlicher Einkauf in Deutschland einnehmen soll. Er umfasst den Vermittlungsdienst, dem die Validierung und in deren Erfolgsfall die anschließende Vermittlung der Bekanntmachung an den eSender-Hub obliegt. Dort werden eForms-DE – das nationale Tailoring – in den Standard eForms-EU konvertiert und an Tenders Electronic Daily weitergeschickt.

Daneben gibt es als weiteres Element den Bekanntmachungsservice (BKMS), der nationale wie EU-weite Ausschreibungen für Abfragen und Recherchen verfügbar hält.

Wichtig ist, zu wissen, dass Fachverfahren nach der Übergabe an den Vermittlungsdienst enden. Der Datenservice Öffentlicher Einkauf unterliegt der Hoheit des Bundes.

Abschließend noch ein anderes Thema: NRW hat kürzlich ein Klimaschutzpaket beschlossen, das auch die Einführung eines strategischen Landeseinkaufs vorsieht. Was steckt da drin?

Mit dem Klimaschutzpaket hat sich Nordrhein-Westfalen zum Ziel gesetzt, die erste klimaneutrale Industrieregion Europas zu werden. Es umfasst insgesamt 68 Maßnahmen in sieben zentralen Handlungsfeldern, vom Ausbau erneuerbarer Energien über die Unterstützung der Kommunen bei Klimaschutz und Wärmewende bis hin zur Stärkung nachhaltiger Verkehrsmittel und alternativer Antriebe.

Das Paket sieht auch ein Klimaschutz-Berücksichtigungsgebot für die Landesverwaltung vor. Auch mit Rückwirkungen auf öffentliche Beschaffung?

So ist es. Die öffentliche Hand wird im Rahmen ihrer Vorbildfunktion die Ziele des Klimaschutzgesetzes und insbesondere die Erreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung gerecht werden. Unsere Beschaffer und Vergabestellen werden dabei mit dem Einkaufsvolumen des Landes den Transformationsprozess der Wirtschaft in Richtung Treibhausgasneutralität forcieren.