Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes beschlossen. Demnach sollen bestimmte synthetische Kraftstoffe bei der öffentlichen Beschaffung von LKW und Bussen künftig nicht mehr als klimafreundlich angerechnet werden können.

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Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz regelt die Beschaffung von Fahrzeugen im öffentlichen Sektor – das cosinex Blog berichtete. Danach müssen neuangeschaffte Fahrzeuge beziehungsweise die in bestimmten öffentlich-beschafften Verkehrsdienstleistungen eingesetzten Fahrzeuge – etwa für Verwaltung, ÖPNV oder kommunale Unternehmen – zu einem bestimmten Anteil klimafreundlich und schadstoffarm beziehungsweise emissionsfrei sein.

Klarstellung des Einsatzes synthetischer Kraftstoffe

Der Gesetzesnovelle sieht im Wesentlichen vor, den Einsatz synthetischer Kraftstoffe aus fossilen Quellen bei der Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeschaffungsziele auszuschließen.

Ein Fahrzeug gilt damit nicht als sauberes schweres Nutzfahrzeug im Sinne des Gesetzes, wenn es betrieben wird mit

  • Biokraftstoffen, die aus kritischen biogenen Rohstoffen erzeugt wurden,
  • paraffinischen Dieselkraftstoffen, die aus fossilen Rohstoffen erzeugt wurden, oder
  • strombasierten paraffinischen Dieselkraftstoffen, die aus fossilen Rohstoffen oder mit fossiler Energie erzeugt wurden.

Mit unserem Entwurf zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes schließen wir aus, dass wir unbeabsichtigt paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen fördern“, wie der Bundesminister für Digitales und Verkehr Volker Wissing erklärte.

Die Neuregelung wird an die zeitgleiche Anpassung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zur Einführung synthetischer und paraffinischer Kraftstoffe der DIN EN 15940 als Reinkraftstoff geknüpft.

Das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst im November 2023 abgeschlossen werden.

Weitere Gesetzesänderung folgt

In einer noch folgenden Gesetzesänderung wird der zweite Teil des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 28. März 2023 zum Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz umgesetzt.

Dieser sieht vor, dass im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe ab 2030 nur noch bilanziell emissionsfreie Fahrzeuge (insbesondere Nahverkehrsbusse) beschafft werden dürfen. Zuvor sind noch technische Fragen zu klären. In jedem Fall soll diese weitere Novelle noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.

Quellen und Links

Titelbild: Adobe Stock – chalabala