Das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit verpflichtet die unmittelbare Bundesverwaltung zu nachhaltigem Handeln. In ihrem Monitoringbericht für das Jahr 2021 sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung Licht wie Schatten.

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Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

Um ihrer Verpflichtung gerecht zu werden, sämtliches Verwaltungshandeln nachhaltig zu gestalten, hat sich die Bundesregierung das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit auferlegt. Das MP N für die unmittelbare Bundesverwaltung gilt als wichtiger Bestandteil der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

Im August 2021 wurde das Maßnahmenprogramm weiterentwickelt und Maßnahmen wurden unter anderem in folgenden Bereichen beschlossen:

  • Bau, Sanierung und Betrieb der Bundesliegenschaften
  • Mobilität
  • Beschaffung
  • Veranstaltungen
  • Kantinen/Gemeinschaftsverpflegung
  • Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung
  • Gesundheit

Jährlich veröffentlicht die Bundesregierung einen Monitoringbericht. Der jüngste, das Jahr 2021 umfassende Bericht, wurde kürzlich vom Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beschlossen.

Weiterentwicklung Kaufhaus des Bundes

Detailliert bildet der Monitoringbericht den Umsetzungsstand der verschiedenen Themenfelder und ihrer Unterpunkte ab.

So wurde für den Bereich Beschaffung beispielsweise die Weiterentwicklung des Kaufhauses des Bundes (KdB) zur zentralen Stelle für die (ausschließlich) nachhaltige Beschaffung standardisierbarer Produkte und Dienstleistungen bis 2025 begonnen (Status: Umsetzung begonnen).

Gleiches gilt für die Einrichtung eines Interministeriellen Ausschuss für nachhaltige öffentliche Beschaffung (IMA nöB) unter der gemeinsamen Federführung des BMI und des BMWK.

Steigender Beratungsbedarf

Der Ausbau der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) zur zentralen Beratungs- und Informationsstelle für die Bundesverwaltung und zur Unterstützung der Länder und Kommunen sei vollständig umgesetzt: Der Beratungsbedarf der KNB steige kontinuierlich, die Beratung per Telefonhotline und E-Mail entsprechend des Bedarfs werde ausgebaut, die Webplattform der zu einem One-Stop-Shop-Angebot weiterentwickelt.

Lebenszykluskosten werden zunehmend berücksichtigt

Begonnen wurde die Umsetzung, was die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten betrifft. Sie sollen dem Maßnahmenprogramm zufolge insbesondere bei langlebigen Produkten in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 BHO und soweit darüber hinaus sinnvoll und angemessen auch bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung, der Zuschlagskriterien und der Ausführungsbedingungen im Vergabeverfahren zur Anwendung kommen.

Rund die Hälfte der Institutionen nutze die Berechnung von Lebenszykluskosten in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 BHO bereits. Dabei binde die große Mehrheit der Behörden und Einrichtungen sie in die Bereiche Leistungsbeschreibung und Zuschlag ein.

Gütezeichen überwiegend in Leistungsbeschreibung

Großteils umgesetzt sei die Berücksichtigung vergaberechtlich anerkannter Gütezeichen (Umwelt- und/oder Sozialzeichen) bei allen Teilen der Vergabeunterlagen, also der Leistungsbeschreibung, den Zuschlagskriterien und den Ausführungsbedingungen.

Dies erfolge im Vergabeverfahren hauptsächlich in der Stufe der Leistungsbeschreibung, in kleinerem Umfang werden sie aber auch beim Zuschlag und den Ausführungsbedingungen eingesetzt.

Die Abfrage zum Monitoring ergab zudem, dass beim Einsatz von Gütezeichen sowie deren Kriterien insbesondere das nationale Gütezeichen Blauer Engel und das Ecolabel der EU genutzt wird. Im Textilbereich werde der Grüne Knopf eingesetzt.

Quellen und Links

Titelbild: Ash from Modern Afflatus – Unsplash