Das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigt, ein Meldesystem mit verpflichtenden elektronischen Rechnungen für inländische B2B-Umsätze einzuführen. Die Einführung dieser E-Rechnungspflicht ist zum 01. Januar 2025 geplant.
Damit wird ein im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP festgehaltenes Vorhaben mit dem Ziel in Umsetzung gebracht, den Umsatzsteuerbetrug in Deutschland weiter einzudämmen. Es dürfte sich dabei um die deutsche Umsetzung des Maßnahmenpakets Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (VAT in the Digital Age – ViDA) der Europäischen Kommission handeln, über die wir kürzlich berichteten. Schließlich soll ViDA sicherstellen, dass die bestehenden nationalen Systeme EU-weit konvergieren. Auch werde der Weg für die Mitgliedstaaten geebnet, die in den kommenden Jahren nationale digitale Meldesysteme für den Binnenhandel einrichten wollen.
Update: Synopse des Referentenentwurfs
Inzwischen liegt der Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes öffentlich vor. Einen Überblick nebst synoptischer Darstellung erhalten Sie hier.
E-Rechnungspflicht: Verbände erhielten Diskussionsentwurf
Bis zum 8. Mai konnten Verbände zu einem nicht-öffentlichen Diskussionsentwurf des BMF Stellung nehmen.
Dieser betrifft im Kern das Umsatzsteuergesetz (UStG) und umfasst unter anderem die verpflichtende E-Rechnung auf inländische B2B-Umsätze, eine neue Definition der E-Rechnung angelehnt an den ViDA-Rechtsetzungsvorschlag und basierend auf der Norm CEN 16931 sowie die Streichung des Vorrangs der Papierrechnung. Weitere Inhalte des Entwurfs sind beispielsweise hier zu finden.
Wie Hannes Zieglmaier und Tim Zumbach für Kleeberg berichten schlägt der Entwurf vor, dass E-Rechnungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (gem. der Richtlinie 2014/55/EU) vom 16.04.2014 entsprechen sollten. „Das bedeutet, dass der Entwurf auf das Dateiformat zurückgreift, welches bereits für E-Rechnungen im B2G-Bereich eingesetzt wird (ZUGFeRD und XRechnung)“.
Das Meldesystem selbst ist nicht Teil dieses Diskussionsentwurfs. Es soll die Ausstellung, Übermittlung und Verarbeitung einer in einem standardisierten Datensatz strukturierten E-Rechnung ermöglichen. Bei inländischen B2B-Transaktionen soll die Ausstellung einer E-Rechnung obligatorisch sein.
Offen ist, ob es eine zeitliche Staffelung bei der Einführung der Verpflichtung geben wird. Zur Diskussion stehen unterschiedliche Abstufungen, wie die Kanzlei KMLZ berichtet:
- Staffelung nach Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen hätten in einer Übergangszeit noch die Möglichkeit, dem Empfang von E-Rechnungen wie bisher zu widersprechen.
- Staffelung nach Rechnungsbetrag: Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen würde erst ab einem bestimmten Betrag gelten. Mit der Zeit würde der Grenzbetrag reduziert werden, bis nach Zeitablauf eine umfassende E-Rechnungspflicht gilt.
- Unterschiede bei Empfang und Versand von E-Rechnungen: Alle Unternehmen, egal welcher Größe, würden ab dem 01.01.2025 zum Empfang von Rechnungen verpflichtet sein. Kleine und mittlere Unternehmen müssten erst zeitlich gestaffelt E-Rechnungen selbst ausstellen.
Am 6. Juli haben die Koalitionsfraktionen offenbar ein Expertengespräch im Deutschen Bundestag durchgeführt. Darüber berichtet unter anderem die Kanzlei Rödl & Partner.
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