Regionale Wertschöpfung stärken, gute Bezahlung sichern: Die Landesregierung hat den Entwurf für ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern am 25. April auf den Weg gebracht. Update: Wie dem Entwurf zu entnehmen ist, soll das Zwei-Umschlag-Verfahren eingeführt werden.

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Regionale Leistungserbringer stärken

Demnach soll das bisherige Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) durch ein Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) ersetzt werden.

Durch eine Vergabeverordnung sollen die regionalen und lokalen Leistungserbringer bei öffentlichen Aufträgen gestärkt werden. Aber auch nachhaltige und umweltverträgliche Lösungen sollen bei der Angebotswertung eine Rolle spielen.

Entscheidend sei, so der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Reinhard Meyer, „dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste, nicht auf das billigste Angebot erfolgt.“

Vergaberechtlicher Mindestlohn

Das Mindest-Stundenentgelt nach dem jetzigen Vergabegesetz bleibt unter der neuen Bezeichnung „Vergaberechtlicher Mindestlohn“ als Untergrenze der Entlohnung erhalten. Dieser dürfe nicht geringer sein als der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes. Daher soll ein vergaberechtlicher Mindestlohn von zunächst 12,00 Euro (brutto) pro Stunde gelten.

Betreiberwechsel im öffentlichen Personenverkehr

Mit Beschluss des Gesetzentwurfs würde in Mecklenburg-Vorpommern erstmals geregelt, dass bei einem Betreiberwechsel im Bereich öffentlicher Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße der ausgewählte Betreiber die Beschäftigten des bisherigen Betreibers zu den gleichen Arbeitsbedingungen übernimmt.

Einführung des Zwei-Umschlag-Verfahrens

im Zuge der Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) soll durch Rechtsverordnung auch das „Zwei-Umschlag-Verfahren“ eingeführt werden. Mit ihm wird zunächst eine Angebotsprüfung und qualitative Wertung des eingereichten Angebotes durchgeführt, ohne im ersten Schritt den Angebotspreis zu kennen.

Zwar wird das Verfahren selbst ausschließlich im Begründungsteil des Gesetzentwurfs genannt, § 4 Verordnungsermächtigungen umfasst aber auch die Ermächtigung des Wirtschaftsministeriums, nähere Bestimmungen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes zu treffen:

§ 4 Verordnungsermächtigungen

Das für Wirtschaft zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung unter Einhaltung der Grundsätze in § 3 Absatz 1 bis 7 nähere Bestimmungen über die Anforderungen an den Auftragsgegenstand, den Konzessionsgegenstand und an das Vergabeverfahren zu treffen, insbesondere über

  1. die Arten, die Bekanntmachung und den Ablauf der Vergabe für alle Arten von Leistungen einschließlich freiberuflicher Leistungen,
  2. die Zulässigkeit von Direktaufträgen,
  3. die Auswahl und Prüfung der Unternehmen und Angebote,
  4. die Begünstigung regionaler und lokaler Leistungserbringung,
  5. konkrete Maßgaben zur Gewährleistung nachhaltiger Beschaffung,
  6. das Verfahren zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes,
  7. den Abschluss des Vertrages,
  8. die Verwendung von Vergabehandbüchern.

Die per Rechtsverordnung zu treffende Regelung soll sich dem Gesetzentwurf zufolge an einer Bestimmung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) orientieren, die sich ursprünglich auf Planungsleistungen bezog. Das Vorhaben war bereits Bestandteil der Koalitionsvereinbarung, die SPD und Die Linke 2021 getroffen haben.

Über das Zwei-Umschlag-Verfahren und dessen technische Abbildung in den cosinex Lösungen schrieb Thorsten Schneider, Leiter Projekte, Service & Support, einen Beitrag für das cosinex Blog.

Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, sagte hierzu im Rahmen der Parlamentsdebatte:

„Es geht um Wirtschaftlichkeit, also das nachhaltig günstigste Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten. Mit dem Verfahren gibt es zunächst die qualitative Prüfung, erst dann geht es um die Kosten“, sagte Meyer.

Quellen und Links

Titelbild: Niteshift – Eigenes Werk, Gemeinfrei