Nicht nur der Bund hat sich Ziele für die Einhaltung des Klimaschutzes gegeben, die Auswirkungen auf öffentliche Beschaffung und Vergabe haben – auch die Länder verabschieden entsprechende Gesetze. Jüngst ist das hessische Klimaschutzgesetz in Kraft getreten.

Seit Februar 2023 gilt in Hessen ein Klimagesetz, welches Klimaschutz in allen Bereichen vorschreibt. Konkreten Beschaffungsbezug hat § 7 (Vorbildrolle des Landes) des Gesetzes, der sieht einen CO2-Preis vorsieht:

(4) Bei der Planung, Auswahl und Durchführung von Investitionen und bei der Beschaffung durch das Land Hessen ist für die Vermeidung oder Verursachung von Treibhausgasemissionen ein CO2-Preis zugrunde zu legen.

Auch die Unterstützung durch Förderung und Beratungsangebote der Kommunen durch das Land beim Klimaschutz ist Teil des Gesetzes.

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Klimaplan Hessen

Die konkreten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele werden laut § 4 in einem Klimaplan Hessen festgelegt. Hierfür erarbeiten die obersten Landesbehörden Maßnahmen zur Zielerreichung durch ihren Zuständigkeitsbereich.

Der Klimaplan sei bereit „vorbereitet und wird nach dem Inkrafttreten des Klimagesetzes dem Kabinett vorgelegt“, so die hessische Umweltministerin Priska Hinz, die ferner erklärte:

„Die Maßnahmen reichen vom massiven Ausbau der erneuerbaren Energien, der Dekarbonisierung der Wirtschaft über den Aufbau klimastabiler Wälder bis hin zur Verbesserung der Katastrophenvorsorge in der Bevölkerung. Zudem wollen wir mehr Fachkräfte für die Energiewende gewinnen und qualifizieren, die Ressourcenwende anpacken, die klimafreundliche Verkehrswende voranbringen und das kommunale Klimaengagement fördern und steigern“

Das Gesetz trat am 8 Februar 2023 in Kraft, dem Tag nach Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. Es ist gemäß § 11 spätestens nach fünf Jahren zu evaluieren.

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