Deutliche Kritik üben Bürgermeister und Oberbürgermeister am neuen Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt, das seit dem 01. März in Kraft ist.

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Neben einem vergabe­spezifischen Mindeststundenentgelt sieht das Gesetz erhöhte Schwellenwerte und das Bestbieterprinzip vor, wie das cosinex Blog berichtete.

Personell nicht für die Umsetzung aufgestellt

Aus Sicht sachsen-anhaltinischer Kommunen sei das Gesetz indes „praktisch unanwendbar“, führe zu überbordendem bürokratischen Aufwand, Praxisferne und Unsicherheiten in der Rechtsanwendung und gefährde „Investitionsvorhaben in vielen Städten und Gemeinden“.

Überdies sehen sich die Kommunen für die Umsetzung des Gesetzes personell nicht aufgestellt. Insbesondere § 11 Tariftreue und Vergabegesetz (Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit), bringe aufgrund der kaum überschaubaren Anzahl an unterschiedlichen Tarifverträgen einen „überbordenden Prüfungsaufwand“ für die Kommunen und „ungelöste Rechtsfragen“ mit sich.

Rechtliche Risiken

Geförderte Investitionsvorhaben, die einer strikten Kontrolle des Fördermittelgebers unterliegen, würden zudem zu einem rechtlichen und finanziellen Risiko.

Die 17 unterzeichnenden (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister fordern den Landtag und die Landesregierung im Ergebnis auf, „kurzfristig für anwendbare Vergaberegeln im Land zu sorgen“.

Titelbild: Franzfoto, CC BY-SA 3.0