Im vierten Teil unserer Reihe zu den Daten zur Vergabestatistik nehmen wir den Datensatz zu Angeboten kleiner und mittlerer Unternehmen unter die Lupe.

Der Datensatz 79994-0006 gibt an, wie viele Angebote von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu dem jeweiligen Auftrag beziehungsweise der Konzession eingegangen sind. Wie bei allen bislang vorliegenden Datensätzen der Vergabestatistik gilt dieser ausschließlich für das erste Halbjahr 2021. Nach Erscheinen neuerer Daten werden wir diese Artikelreihe sukzessive aktualisieren.

Definition von KMU und Details der Datenerfassung

Als KMU gelten solche mit weniger als 250 Beschäftigten, die zudem entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.1

In der Erläuterung des Merkmals führt das Statistische Bundesamt ferner aus, dass eine AG/Bietergemeinschaft als KMU eingestuft werden sollte, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der BiGe erbracht wird, der/die als KMU einzustufen sind (materielles Überwiegensprinzip).

Im Fall einer Losaufteilung wird die Summe der jeweiligen Angebote über alle Lose hinweg erfasst. Bei mehreren Haupt- oder Nebenangeboten oder Verhandlungsvergaben mit mehreren Verhandlungsrunden wird ebenfalls die Summe der Angebote (nicht die der Bieter) erfasst. Das Merkmal wird für die verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträge von Auftrag- und Sektorenauftraggebern nicht erfasst (siehe VergStatVO, Anlage 7).

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Keine Angabe von KMU-Angeboten

Unterschwellenbereich

Für öffentliche Aufträge in der Unterschwelle besteht die Möglichkeit, auf die Angebotslage nicht zu antworten oder explizit die Kategorie „keine Angabe“ auszuwählen. Daher ist der Anteil von Aufträgen ohne Angabe zur Zahl von KMU-Angeboten in der Unterschwelle recht hoch:

Oberschwellenbereich

Im Oberschwellenbereich wird das Merkmal für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge nicht erfasst. Darüber hinaus werden Aufträge, die zwar unterschwellig gemeldet waren, deren tatsächlicher Nettoauftragswert aber den EU-Schwellenwert erreicht oder überschreitet, im Plausibilisierungsprozess von der Unterschwelle in die Oberschwelle umsortiert, wobei die Zahl der KMU-Angebote unbekannt ist. Daraus ergibt sich das folgende Bild für den Oberschwellenbereich:

In der weiteren Betrachtung wird der Unterschwellenbereich ausgeklammert.

Die Vergabestatistik weist die Anzahl eingegangener KMU-Angebote entlang der zwei Dimensionen Auftraggeber (Bund, Kommune, Land, Sonstige) sowie Auftragsart (Liefer-, Dienstleistungs- sowie Bauaufträge bzw. -konzessionen) aus.

Daraus ergeben sich die folgenden Darstellungen:

KMU-Angebote bei Lieferaufträgen

KMU-Angebote bei Dienstleistungsaufträgen/-konzessionen

KMU-Angebote bei Bauaufträgen/-konzessionen

Zwei Drittel aller Ausschreibungen erhalten Angebote von KMU

Setzt man die Ausprägung Kein KMU-Angebot ins Verhältnis zu den übrigen, so wird deutlich, dass rund 66 % aller Ausschreibungen Angebote von KMU erhalten. Am geringsten ist dieser Anteil bei Bauaufträgen des Bundes mit 28 %, am höchsten bei Dienstleistungsaufträgen und -konzessionen der Kommunen mit 83 %.

Anteil der KMU-Auftragnehmer

Der Datensatz gibt auch Auskunft darüber, wie viele kleine und mittlere Unternehmen schlussendlich Auftrag- und Konzessionsnehmer wurden. Daraus ergibt sich folgende Darstellung in absoluten Zahlen - erneut ausschließlich für den Oberschwellenbereich:

Die prozentuale Verteilung sieht folgendermaßen aus:

Die Vergabestatistikverordnung

Im Oktober 2020 startete die Erhebung von Vergabestatistikdaten durch das Statistische Bundesamt auf Grundlage der Vergabestatistikverordnung. Seither sind deutschlandweit alle öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber verpflichtet, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession mit einem Auftragswert von mehr als 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer an die Vergabestatistik zu melden.

Titelbild: Lukas - Pixabay

Fussnoten

  1. Entsprechend Artikel 2 Abs. 1 der Empfehlung der Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG)