Christian Heuking

In unserer Interviewreihe zum zweiten Vergabesymposium, das am 6. und 7. Juni 2023 in der Jahrhunderthalle in Bochum stattfindet, sprechen wir heute mit Christian Heuking, Heuking • von Coelln Rechtsanwälte. Sein Fachvortrag behandelt die Voraussetzungen der Strafbarkeit von Vergabeverstößen.


Herr Heuking, welche Strafbarkeitsrisiken bestehen konkret bei der öffentlichen Auftragsvergabe?

Risiken bestehen im Hinblick auf Verstöße gegen den Wettbewerb, der bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorliegen und genutzt werden soll, ebenso wie bei Schädigungen der öffentlichen Haushalte. Personen, die mit der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren betraut sind, dürften regelmäßig als Täter dieser Straftatbestände in Betracht kommen.

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Berichte über die wettbewerbliche Gestaltung und über finanzielle Probleme im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen nehmen zu. Wie ist die strafrechtliche Relevanz?

Greift man auf die öffentliche Berichterstattung zurück, so nehmen die Probleme der Verschwendung von Haushaltsmitteln zu, die sich in ganz unterschiedlicher Weise zeigen können. Auch die Frage nach der Einhaltung vergaberechtlicher Regeln wird in diesem Zusammenhang immer wieder gestellt.

Demgegenüber sind Strafverfahren oder gar Verurteilungen tatsächlich weiterhin die Ausnahme. Dies liegt unter anderem daran, dass die bereits genannten Vorschriften jeweils sehr konkrete Voraussetzungen enthalten, die – trotz möglicher Täterschaft – nicht schon durch schlichte Nachlässigkeit, Irrtümer oder Formalverstöße bei der Verfahrensdurchführung erfüllt sind.

Was ist dann Grund für die verbreitete Unsicherheit und die Furcht vor Strafbarkeit?

Die Verunsicherung beruht zum einen darauf, dass Anzahl und Bedeutung von Wirtschaftsstrafverfahren tatsächlich deutlich zugenommen haben. Hinzu kommt, dass das Vergaberecht nach wie vor als sehr kompliziert und die Verfahren als anspruchsvoll wahrgenommen werden. Diese Komplexität und die Zunahme von Wirtschaftsdelikten fördern auch bei Vergabeverfahren die Angst davor, Fehler zu machen und dafür eventuell sogar strafrechtlich belangt zu werden.

Vergabesymposium 2025

  • 20. – 21. Mai 2025
  • Jahrhunderthalle Bochum
  • 32 Referenten · 2 Fachforen · 12+ Masterclasses
  • Frühbucherrabatt bis zum 15. Januar

Was folgt daraus für die Praxis der Vergabe?

Von zentraler Bedeutung ist ein einfach und sicher zu handhabendes Vergaberecht, das den sachgerechten Umgang auch bei bislang ungewohnten oder auch neuen Konstellationen erleichtert. Solange wir das nicht haben, kommt es begleitend auf Informationen über die Grenzen der Strafbarkeit an. Dazu will ich mit meinem Vortrag auf dem Vergabesymposium einen Beitrag leisten.