Der mecklenburg-vorpommersche Landtag im Schweriner Schloss

Diese vergaberechtlichen Regelungen gelten in Mecklenburg-Vorpommern. Update vom 3. Februar 2023: Markterkundung erst ab 1.000 Euro.

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Verwaltungsvorschrift: Markterkundung ab 1.000 Euro

Mit der Dritten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses vom 7. November 2022 hat das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV den Vergabeerlass vom 12. Dezember 2018 geändert.

Beim Direktauftrag ist eine Markterkundung fortan erst durchzuführen, wenn der Auftragswert 1.000 € übersteigt.

Quelle: Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Januar (PDF)

Corona-Vergabeerlass

Befristet bis zum 30. Juni 2022 hat das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ende Januar eine Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassen.

Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, die unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder deren Folgen beitragen, können bis zur Höhe des jeweiligen EU-Schwellenwertes auch ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens (Direktauftrag) beschafft werden. Dies gilt für medizinische Bedarfsgegenstände und Gegenstände oder Bauleistungen für die medizinische Versorgung.

Weiter können auch solche öffentlichen Aufträge, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der öffentlichen Verwaltung dienen, direkt vergeben werden. Zu nennen sind solche Lieferungen und Leistungen, die beispielsweise zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen dienen, Videokonferenztechnik und die Erweiterung der IT-Leitungskapazitäten.

Vergabe-Mindestlohn

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Mecklenburg-Vorpommern soll künftig an die Zahlung von Tariflohn oder tarifgleichem Lohn geknüpft werden. Dies kündigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Rahmen einer DGB-Veranstaltung an. Damit bekräftigt sie ein entsprechendes Vorhaben im jüngst beschlossenen Koalitionsvertrag.

SPD und Die Linke billigten den Koalitionsvertrag am 13. November, am 15. wurde Schwesig von der rot-roten Koalition im Schweriner Landtag wiedergewählt. In der vorangegangenen Wahlperiode regierte sie mit einer Koalition aus SPD und CDU.

Geplante Vorhaben der Koalition

Neben der beabsichtigten Kopplung an den Tariflohn enthält der Vertrag unter anderem folgende vergaberelevante Vorhaben:

  • Ein Nachhaltigkeitsfaktor soll Transportwege kurz und Emissionen gering halten.
  • Ein „Nachhaltigkeits- und Digitalisierungs-Check“ wird bei der Aufstellung des Landeshaushalts, bei Gesetzesvorhaben, Förderinstrumenten, Vergabe und Beschaffung eingeführt.
  • Das Vergaberecht soll unter anderem mit dem Ziel der Vereinfachung und der Stärkung der regionalen Wertschöpfung sowie zur Förderung von Handwerk und Mittelstand im Land novelliert werden.
  • Ferner soll bei der Bewertung der Angebote durch Vergabestellen sichergestellt werden, dass das wirtschaftlichste und nicht das billigste Angebot Priorität hat. Den Koalitionspartnern sei dabei wichtig,

dass in der Vergabepraxis zukünftig die Qualität und das Preis-Leistungs-Verhältnis des Angebots die entscheidende Rolle spielen (zum Beispiel „Zwei-Umschlag-Verfahren“).

Nutzer des cosinex Vergabemanagementsystem (VMS) wären auf eine Umsetzung dieses Vorhabens bereits vorbereitet: Das Zwei-Umschlag-Verfahren ist darin seit 2018 umgesetzt. Näheres erklären wir im Beitrag Das Zwei-Umschlag-Verfahren im öffentlichen Auftrag.

Über den Zeitplan der Landesregierung zur Umsetzung dieser und weiterer vergaberelevanter Vorhaben liegen derzeit keine Informationen vor. Wir werden diesen Artikel entsprechend aktualisieren.

Überblick über die landesspezifischen Vorgaben

UVgO

Mecklenburg-Vorpommern hat die UVgO zum 01.01.2019 für Land und Kommunen eingeführt. Dabei wurden neben wirtschaftlichen Kriterien auch Nachhaltigkeitsziele sowie soziale und umweltbezogene Aspekte konkretisiert. Näheres dazu finden Sie in unserem Beitrag Nachhaltigkeitsziele begleiten Einführung der UVgO in Mecklenburg-Vorpommern.

VOB/A

Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) vom 31. Januar 2019 hat das Landesministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit im Mai 2019 per Verwaltungsvorschrift in Kraft gesetzt.

Vergabe-Mindestlohn

In Mecklenburg-Vorpommern gilt bereits seit 2017 ein Vergabe-Mindestlohn, der erst im August von 10,35 Euro auf nunmehr 10,55 Euro angehoben wurde.

Das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M­V) enthält in § 9 Absatz 4 Satz 2 eine Verordnungsermächtigung, um die Höhe des Mindest-Stundenentgeltes jährlich, erstmals zum Stichtag 01.10.2018 anzupassen.

Die Anpassung (§ 9 Absatz 4 Satz 3 VgG M-V) richtet sich nach der prozentualen Veränderungsrate im Index der tariflichen Monatsverdienste des Statistischen Bundesamtes für die Gesamtwirtschaft in Deutschland (ohne Sonderzahlungen). Bei der Ermittlung der Veränderungsrate ist jeweils der Durchschnitt der veröffentlichten Daten für die letzten vier Quartale zugrunde zu legen.

Landesrechtliche Vorgaben

Quellen

Titelbild: WorldKnowledge0815, CC BY-SA 3.0