Die Stadt Dortmund will Werte wie Vielfalt und Toleranz auch bei städtischen Aufträgen beachtet wissen. Der Verwaltungsvorstand hat die Aufnahme entsprechender Regularien zur „Leistungserbringung unter Rücksichtnahme auf die Wertevorstellungen der Stadt Dortmund“ in die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Beschaffungsordnung beschlossen.

Dortmund stehe „für Vielfalt und Toleranz, für die Einhaltung humaner und demokratischer Werte, für ein friedliches Miteinander und für Zusammenhalt“. Diese Werte sollen – wie die Stadt in einer Mitteilung erklärt – bei städtischen Aufträgen nun auch von externen Dritten beachtet werden.

Konkreter gehe es dabei um „eine klare Distanzierung von beleidigender, anstößiger, provozierender, extremistischer oder diskriminierender Propaganda durch Auftragnehmer bei städtischen Aufträgen“.

Auftreten, Erscheinungsbild, indirekte Meinungsäußerungen

Beispielhaft genannt werden

  • das Auftreten und Erscheinungsbild von Auftragnehmern sowie ihrer Nachunternehmer sowie
  • indirekte Meinungsäußerungen und Botschaften wie durch Werbung beziehungsweise Plakatierungen auf Fahrzeugen, der Kleidung oder auch auf Arbeitsgeräten.

Strittige Verhaltensweisen im Gespräch abstellen

Die neue Klausel soll eine Grundlage bieten, um in den betroffenen Einzelfällen das Gespräch mit den Auftragnehmern zu suchen und „strittige Verhaltensweisen“ so abzustellen.

Die aktuell (Stand: 02.02.2023) auf den Seiten des Vergabe- und Beschaffungszentrums verlinkten Vertragsbedingungen sind laut URL noch auf dem Stand 7-2019 und weisen die Klausel nicht auf. Mit Vorliegen der Klausel wird dieser Beitrag aktualisiert.

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Titelbild: Lemon Pepper Pictures -Unsplash