Der Bundesverband nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) positioniert sich zur Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung. In einem Papier werden neben einem Sofortprogramm zu deren Dekarbonisierung unter anderem „Kompetenzcluster auf mittlerer Verwaltungsebene“ gefordert.
Das angekündigte Transformationspaket der Bundesregierung veranlasst die ersten Akteure zu öffentlichkeitswirksamen Verlautbarungen. Zwar nimmt der BNW nicht ausdrücklich Bezug auf das Vorhaben, der Titel des Positionspapiers „Transformationshebel nutzen – Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung etablieren“ wirkt aber nicht zufällig gewählt.
Preis als Zuschlagskriterium – Nachhaltigkeit zweitrangig?
Darin bemängelt der Verband den Stand der nachhaltigen Beschaffung, die den Erwartungen hinterherlaufe. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien sei in der Praxis zweitrangig:
In den meisten Fällen ist der Angebotspreis das einzige Zuschlagskriterium. Anbieter von nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen werden durch die rein preisorientierte Vergabe benachteiligt.
Nachhaltige Beschaffung garantieren, Negativliste
Deshalb fordert der BNW die Bundesregierung auf, im Rahmen eines Sofortprogramms in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen nachhaltige Beschaffung auf allen föderalen Ebenen zu garantieren und die Umsetzung zu kontrollieren.
Flankiert werden könne dies gemäß der Vorstellung des BNW von einer „Negativliste für grundsätzlich nicht zu beschaffende, klimaschädliche Produkte und Dienstleistungen“.
„Kompetenzcluster“
Nach Ansicht des BNW sind insbesondere kommunale Vergabestellen überwiegend klein und überfordert; Vergaberecht sei für sie zu kompliziert. Zu ihrer „Entlastung“ werden daher sogenannte „Kompetenzcluster auf mittlerer Verwaltungsebene“ vorgeschlagen, die für die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen von Ländern, Landkreisen und Kommunen zuständig wären.
Vergabestatistik anpassen, Fortschrittsberichte der Rechnungshöfe
In einem Dashboard sollen Bundes- und Landesministerien zudem regelmäßig Kernkennzahlen zu nachhaltiger öffentlicher Beschaffung veröffentlichen. Dabei könne die Vergabestatistik des Statistischen Bundesamtes „bei entsprechender Anpassung“ als Grundlage genutzt werden.
Ferner sollen der Bundesrechnungshof beziehungsweise die Landesrechnungshöfe Fortschrittsberichte zum Status der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung erstellen. Nachhaltige öffentliche Beschaffung müsse überdies von der Leitungsebene der jeweiligen Institution getragen und politisch verantwortet werden. Auch für eine Vereinfachung der öffentlichen Beschaffung spricht sich der BNW aus.
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