
Die Bremische Bürgerschaft hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes beschlossen, mit der die Wertgrenze für Direktvergaben dauerhaft angehoben wird.
Die Anhebung für Direktvergaben von Lieferleistungen und gewerblichen Dienstleistungen von 1.000 € auf 3.000 € wurde seitens des Senats bereits im Rahmen einer Evaluierung der Wertgrenzen für nationale Vergabeverfahren in Bremen angekündigt, über die das cosinex Blog berichtete.
Demnach ist die erhöhte Wertgrenze bei Direktvergaben von Vergabestellen wie auch Unternehmen als „angemessen“ beurteilt worden, denn sie hätte zu „sichtbaren Arbeitsaufwandeinsparungen“ geführt. Die Befragten hätten sich teilweise für die Beibehaltung der erhöhten Wertgrenzen ausgesprochen.
Update
In ihrer Sitzung vom 25. und 26. Januar hat die Bremische Bürgerschaft dem 5. Gesetz zur Änderung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes in der oben beschriebenen Form per Konsensliste zugestimmt.
Das Gesetz trat am Tag nach seiner Verkündung, also am 1. Februar 2023 in Kraft. Es ist im Transparenzportal Bremen veröffentlicht.
Verzicht auf die Berichtspflicht?
Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes kommt diesem Wunsch entgegen. Er sieht vor, § 5 Absatz 2 Buchstabe c wie folgt neu zu fassen:
„c) ein Auftrag über Liefer- oder Dienstleistungen, mit Ausnahme freiberuflicher Leistungen, vergeben wird und dieser einen Auftragswert von 3 000 Euro nicht überschreitet; für Aufträge über freiberufliche Leistungen gilt insoweit § 5 Absatz 2 Buchstabe f;“
§ 19a, der die Berichtspflicht des Senats an die Bremische Bürgerschaft vorsieht, soll aufgehoben werden. Der gesetzliche Auftrag sei erfüllt. Ferner sei das InvErlG mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft und die Vorschrift somit obsolet.
Die Anhebung der Wertgrenze dürfte in der parlamentarischen Befassung unkritisch sein; ob die Bürgerschaft indes auf jene Berichtspflicht verzichtet, die überhaupt erst zu dieser Anhebung geführt hat, bleibt abzuwarten. Wir werden diesen Beitrag entsprechend aktualisieren.
- Beschlussprotokoll der 43. Sitzung der Bremischen Bürgerschaft
- Mitteilung des Senats über ein Gesetz zur Änderung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes vom 17. Januar 2023
Titelbild: Nicole Pankalla – Pixabay