Die klimaverträgliche öffentliche Beschaffung war Gegenstand eines öffentlichen Fachgesprächs des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung, das am 18. Januar im Deutschen Bundestag stattfand.

Neben Jakob Gross, Leiter des Referates Z 1.5 „Administrative Vorhabenbetreuung, Zentrale Vergabestelle“ beim Umweltbundesamt (UBA), sollte ein weiterer Sachverständiger an dem Fachgespräch teilnehmen, der jedoch krankheitsbedingt ausfiel. Die Positionspapiere der beiden Sachverständigen hat der Bundestag veröffentlicht:

AVV Klima: Prognose der Treibhausgasemissionen steht noch am Anfang

In seinem Eingangsstatement verwies Jakob Gross unter anderem auf die Aufgabe des Umweltbundesamtes laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima), Treibhausgasemissionen für verschiedene Beschaffungsoptionen zu prognostizieren.

Diese sieht in § 2 Prüf- und Berücksichtigungspflichten vor Einleitung des Vergabeverfahrens die Einbeziehung der Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus der Leistung vor:

Die Prognose der verursachten Treibhausgasemissionen erfolgt in der Regel auf der Grundlage von Hilfestellungen des Umweltbundesamtes.

Die Verfügbarkeit zuverlässiger Treibhausgasdaten sei indes eine große Herausforderung, weshalb man noch sehr am Anfang stehe. Aktuell lägen die Daten nur für wenige Bereiche vor, würden aber kontinuierlich ausgebaut.

Appell: Zugang zu Informationen verbessern

Den Zugang der Bedarfsträger und auch der mittleren und kleinen Vergabestellen zu Informationen nannte Gross als ein wesentliches Problem:

Wir haben ein umfangreiches Instrumentarium an Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Normen, Entscheidungen der Spruchkörper und ein umfangreiches Arsenal an Anwendungsempfehlungen, Mustern und Merkblättern. Es wäre zu begrüßen, wenn es hier gerade für die Bedarfsträger, aber auch und insbesondere vielleicht für die kleinen und mittleren Vergabestellen eine Konsolidierung und Zentralisierung der Normen und Empfehlungen gebe. Der einfache Zugang zu den umfassenden Informationen könnte eine signifikante Erleichterung zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele bewirken.

Praxisbeispiel klimafreundlicher Kantinenbetrieb

Als Praxisbeispiel, welches auch in der oben verlinkten Unterlage dargestellt wird, führte Gross den klimafreundlichen Kantinenbetrieb im UBA Dessau-Roßlau an. Ziel sei es gewesen, dass die Konsumenten erkennen können, welche CO₂-Belastung jedes Essen verursacht, um eine Essensauswahl zu unterstützen, die sich an ökologischen Gesichtspunkten orientieren kann. Für die Umsetzung dieses Vorhabens sei neben der Ermittlung der Treibhausgasemissionen das Coaching des Kantinenpersonals zentraler Bestandteil der Leistungsbeschreibung gewesen.

Die anschließende Diskussion, in der die Mitglieder des Parlamentarischen Beirats Herrn Gross befragten, brachte aufgrund des eher geringen Kenntnisstandes bezüglich der öffentlichen Beschaffung und Vergabe nur noch wenig Erhellendes. Das rund fünfzigminütige Fachgespräch kann in der Mediathek des Deutschen Bundestags angeschaut werden.

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Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung

Die Gründung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung geht zurück auf die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung „Perspektiven für Deutschland“ aus dem Jahr 2002. Der Deutsche Bundestag, der zuvor durch die Arbeit mehrerer Enquete-Kommissionen unterschiedliche Facetten einer nachhaltigen Entwicklung beleuchtet hatte, beschloss 2004, mit der Einsetzung des Beirats  die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung zu begleiten und eigene Impulse zu setzen. Bis heute nimmt der Beirat für sich in Anspruch, mit Anhörungen und Positionspapieren Debatten anzustoßen.

Titelbild: Jorge Royan / http://www.royan.com.ar – Wikipedia