Bild zu statistischen Auswertungen

Im dritten Teil unserer Reihe zu den seit Oktober vorliegenden Daten zur Vergabestatistik blicken wir in den Datensatz, der den Sitz des Auftragnehmers ausweisen soll.

Der Datensatz 79994-0003 weist für öffentliche Aufträge und Konzessionen den jeweiligen Sitz des Auftragnehmers aus – unterschieden nach Deutschland, EU-Mitgliedsland und Drittstaat. Wie bei allen aktuell vorliegenden Datensätzen der Vergabestatistik gelten diese ausschließlich für das erste Halbjahr 2021. Nach Erscheinen neuerer Daten werden wir diese Artikelreihe sukzessive aktualisieren.

Oberschwellenbereich

Anzahl vergebener Aufträge und Konzessionen (Oberschwelle)


Die Verteilung der vergebenen Aufträge und Konzessionen nach Sitz des Auftragnehmers vermag im Oberschwellenbereich kaum zu überraschen: Über 90 % von ihnen werden in Deutschland vergeben. Die meisten Aufträge an Auftragnehmer in EU-Drittstaaten vergeben die „sonstigen Auftraggeber“ mit 3,69 %, gefolgt vom Bund mit 2,41 %. Auch bei den Drittstaaten außerhalb der EU führen die sonstigen mit 2,5 %, gefolgt vom Bund mit 1,1 %.

Volumen vergebener Aufträge und Konzessionen (Oberschwelle)


Hinsichtlich der Volumina ergibt sich ein nur geringfügig anderes Bild: Weit über 90 % werden innerdeutsch vergeben, zwischen 0,7 % (Bund) und 2,1 % (sonstige) in die EU. Drittstaaten sind mit deutlich unter 1 % vernachlässigbar.

Unterschwellenbereich

Die Meldung des Auftragnehmersitzes ist erst bei Aufträgen oberhalb von 25.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) pflichtig, bei Konzessionen bei Erreichen bzw. Überschreiten des EU-Schwellenwertes. Aus diesem Grund ist die Statistik im Unterschwellenbereich weitgehend aussagefrei und wird hier der Vollständigkeit halber abgebildet.

Gemäß der Merkmalserläuterung ist es möglich, ab über 1.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) freiwillig zu melden. Meldungen bis einschließlich 1.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) werden nicht verarbeitet.

Anzahl vergebener Aufträge und Konzessionen (Unterschwelle)

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Volumen vergebener Aufträge und Konzessionen (Unterschwelle)


Interessant ist mit Blick auf die in die EU vergebene Aufträge und Konzessionen der Vergleich mit der zuvor betrachteten Vergabestatistik II: Angebote aus anderen EU-Mitgliedsstaaten. Schließlich kann nur in die EU vergeben worden sein, nachdem mindestens ein Angebot aus einem anderen Mitgliedsstaat eingegangen ist.

Beschränkt man sich hier aufgrund der Aussagekraft auf die Oberschwelle, so ergeben sich die folgenden Werte:

Demnach ist rund jede dritte Ausschreibung des Bundes, die ein Angebot aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat erhalten hat, auch in die EU vergeben worden.

Die Vergabestatistikverordnung

Im Oktober 2020 startete die Erhebung von Vergabestatistikdaten durch das Statistische Bundesamt auf Grundlage der Vergabestatistikverordnung. Seither sind deutschlandweit alle öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber verpflichtet, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession mit einem Auftragswert von mehr als 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer an die Vergabestatistik zu melden.

Titelbild: Stauke – Fotolia.com