Der IT-Interoperabilitätsstandard XVergabe soll durch den neueren EU-Standard eForms in seiner Ausprägung DE ersetzt werden. Das hat der IT-Planungsrat beschlossen. Als übergeordneter Rahmen soll die Standardfamilie XStandards Einkauf (kurz: XSE) dienen.

XStandards Einkauf

In seiner Sitzung vom 10. November hat der IT-Planungsrat das Betriebskonzept XStandards Einkauf (XSE) sowie den Betrieb von XStandards zum 01.01.2023 beschlossen. Das 46-seitige Konzept ist als PDF online verfügbar. Eine entsprechende Landingpage ist unter xeinkauf.de erreichbar.

Unter dem Begriff XStandards Einkauf sollen die Betriebs- und Weiterentwicklungsaufgaben der Standards der öffentlichen Beschaffung gebündelt werden. Ziel sei die Vereinheitlichung der „zum Teil noch sehr zersplitterten digitalen Prozesslandschaft von öffentlichem Einkauf und Beschaffung“.

Die Standardfamilie umfasst die Standards

  • eForms
  • XRechnung
  • XBestellung
  • Peppol

Zukünftig können weitere Bestandteile hinzukommen.

Als Bestandteil dieser Standardfamilie ersetzt der EU-Standard eForms den bisherigen IT-Interoperabilitätsstandard XVergabe, wie der Planungsrat ebenfalls beschlossen hat.

Historie des XVergabe-Standards

Das Projekt XVergabe wurde Ende 2007 durch das Bundesinnenministerium im Rahmen von „Deutschland-Online“ initiiert. Die verbindliche Anwendung von XVergabe hatte der IT-Planungsrat im Juni 2015 beschlossen.

Wesentliches Ziel des Projektes war die Schaffung eines einheitlichen Bieterzugangs in die unterschiedlichen Vergabeplattformen der öffentlichen Hand. Dafür sollte XVergabe als plattformübergreifender Daten- und Austauschprozessstandard zwischen Bieterclients und Vergabeplattformen definiert werden.

Im August 2021 hatte das Beschaffungsamt des BMI eine Neuausrichtung des Standards angekündigt, bei der bereits das Ziel eines zentralen Bekanntmachungsservice formuliert wurde, für den eForms als zugrundeliegende Datenstruktur dienen sollten.

XVergabe: Fragen blieben offen

Im Kontext XVergabe blieb eine Reihe von Fragen offen, auf die wir im cosinex Blog hingewiesen hatten, etwa im Beitrag E-Vergabe – Wem sind Probleme bei der elektronischen Angebotsabgabe zuzurechnen? von Carsten Klipstein und Prof. Dr. jur. Christopher Zeiss.

Unklar blieb etwa, wie genau ein Zertifizierungsprozess für eine „XVergabe-konforme“-Lösung ablaufen sollte und welche Anforderungen an die Konformität gestellt wurden.

Auch nach dem jüngsten Beschluss bleibt abzuwarten, ob und gegebenenfalls wie sich die Aktivitäten des Bundes wieder in Richtung eines einheitlichen Bieterzugangs bewegen sollen.

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eForms: Offener Standard der EU für Daten

Die Nutzung der eForms ist bereits seit November 2022 auf freiwilliger Basis möglich, ihre Einführung ist verbindlich für den 25. Oktober terminiert. Sie führen zu den wohl umfassendsten Anpassungen bei EU-weiten Vergabeverfahren seit Inkrafttreten der Oberschwellenreform im Jahr 2016.

Was eForms sind und was ihre Einführung für die Bekanntmachung von Vergaben und Aufträgen bedeutet, erläutern wir in unserem FAQ-Beitrag.

Titelbild: Gerd Altmann – Pixabay