Die Antragstellung zur Eintragung in das amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen ist seit dem Sommer nicht möglich. Grund ist eine Cyberattacke auf die IT-Systeme der IHK-Organisation.
Update: 16.12.22:
Die Recherche und Suche über die Webseite soll ab dem 23. Januar wieder verfügbar sein. Bis dahin wird für das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) unter https://amtliches-verzeichnis.ihk.de eine Liste von Ansprechpartnern geführt.
Mit der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) weisen Unternehmen und Freiberufler ihre Eignung gemäß § 122 GWB, § 48 VGV beziehungsweise § 35 UVgO und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach.
Bietern und Bewerbern garantiert die Eintragung in das AVPQ die rechtssichere Position der Eignungsvermutung. Sie sparen durch die Präqualifizierung erheblich Zeit und Kosten. Mit der Führung des Verzeichnisses sind gemäß § 48 Abs. 8 VgV die Industrie- und Handelskammern betraut worden.
Nach einem mutmaßlichen Cyberangriff auf die Systeme der 79 deutschen Industrie- und Handelskammern Anfang August ist auch die Antragstellung zur Eintragung in das amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen nicht möglich.
Wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag erklärt, dauern die Untersuchungen rund um die mögliche Cyberattacke auf die IT-Systeme der IHK-Organisation an:
Die IHK-GfI arbeitet hier intensiv mit BSI und Ermittlungsbehörden zusammen. Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen hat mittlerweile die Ermittlungen übernommen.
Um möglichen Schaden zu vermeiden und Datensicherheit zu gewährleisten, wird derzeit sehr sorgfältig daran gearbeitet, die IT-Systeme nach intensiven Prüfungen sukzessive wieder online zu stellen.
Ebenfalls betroffen von dem Ausfall ist der Internetauftritt des Auftragsberatungszentrums Bayern e.V. (ABZ), das von den bayerischen Industrie- und Handelskammern und der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern betrieben wird.
Eintragung in einzelnen Bundesländern weiterhin möglich
Die Ausstellung der Bescheinigung über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) ist für Sachsen-Anhalt weiterhin möglich. Unternehmen aus Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland können überdies die Eintragung ins amtliche Verzeichnis AVPQ bei der ABSt Hessen beantragen.
Alle von der ABSt Hessen präqualifizierten Unternehmen sind auch im Hessischen Präqualifikationsregister HPQR gelistet. Auftraggeber können die Nachweise mit der ihnen vorliegenden Zertifikatsnummer einsehen.
Vergabeplattform der Industrie- und Handelskammern
Die von cosinex gemeinsam mit ihren Rechenzentrums-Partnern für die IHK-GfI betriebene Vergabeplattform der Industrie- und Handelskammern (vergabe.IHK.de) ist von dem Angriff nicht betroffen.
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