Angebote aus anderen EU-Mitgliedsstaaten

Im zweiten Teil unserer Reihe zu den seit Oktober vorliegenden Daten zur Vergabestatistik blicken wir nun auf die Anzahl der eingegangenen Angebote aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Zum Auftaktbeitrag gelangen Sie hier.

Der Datensatz 79994-0002 weist für öffentliche Aufträge und Konzessionen aus, wie viele Angebote aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu dem jeweiligen Auftrag beziehungsweise der Konzession eingegangen sind.

Im Fall einer Losaufteilung wird die Summe der jeweiligen Angebote über alle Lose hinweg erfasst. Bei mehreren Haupt- oder Nebenangeboten und bei Verhandlungsvergaben mit mehreren Verhandlungsrunden wird ebenfalls die Summe der Angebote (nicht die der Bieter) erfasst. Wie auch bei den übrigen Datensätzen gelten die gegenwärtig vorliegenden Daten ausschließlich für das erste Halbjahr 2021.

Ein erster Blick auf den Datensatz offenbart erwartungsgemäß, dass die Zahl der eingegangenen EU-Angebote über alle Auftraggeber hinweg gering ist:

Zum Merkmal Keine Angabe

Für eine nähere Betrachtung sollte zunächst das Merkmal keine Angabe ausgeklammert werden. Es tritt überwiegend bei öffentlichen Aufträgen in der Unterschwelle auf, da hier die Möglichkeit besteht, auf die Angebotslage nicht zu antworten oder explizit keine Angabe auszuwählen.

Mit Blick auf den Oberschwellenbereich fallen rund 6 Prozent aller Aufträge und Konzessionen unter keine Angabe. Sie wurden also entweder seitens der Berichtsstelle fälschlich dem Unterschwellenbereich zugeordnet und dann im Plausibilisierungsprozess umsortiert, oder es handelt sich um verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträge, bei denen das Merkmal nicht erfasst wird (näheres weist die Erläuterung zum Merkmal aus).

Eine prozentuale Betrachtung unter Auslassung des Merkmals ergibt folgendes Bild:

Differenziert nach Ober- und Unterschwelle

Zusätzlich erlaubt der Datensatz eine Differenzierung nach Ober- und Unterschwelle:

Oberschwelle

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Unterschwelle

Mit 92 Prozent weist der Bund im Oberschwellenbereich den höchsten Anteil an Angeboten ohne jegliches Angebot aus anderen EU-Mitgliedsstaaten auf. Die Bundesländer und sonstige Auftraggeber erhalten mit jeweils rund 18 Prozent am häufigsten entsprechende Angebote im Oberschwellenbereich, die Kommunen erzielen hier rund 12,5 Prozent.

Vergleicht man den Ober- mit dem Unterschwellenbereich, so fällt auf, dass alle Auftraggeber in erstgenanntem deutlich bessere Werte erzielen. Einzige Ausnahme ist der Bund, der im Unterschwellenbereich sogar einen geringfügig höheren Anteil an Angeboten erhält.

Wie auch bei den übrigen aktuell vorliegenden Datensätzen erscheint eine zeitliche Differenzierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zielführend, wäre sie doch lediglich zwischen den beiden vorliegenden Quartalen 1 und 2 des Jahres 2021 möglich. Interessanter wird diese Betrachtung, wenn Daten zu längeren Zeiträumen vorliegen, so dass beispielsweise ganze Jahre verglichen werden können.

Die Vergabestatistikverordnung

Im Oktober 2020 startete die Erhebung von Vergabestatistikdaten durch das Statistische Bundesamt auf Grundlage der Vergabestatistikverordnung. Seither sind deutschlandweit alle öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber verpflichtet, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession mit einem Auftragswert von mehr als 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer an die Vergabestatistik zu melden.

Titelbild: Ruthson Zimmerman - Unsplash