Sachsen-Anhalt: Neues Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen

Seit dem 1. März gilt in Sachsen-Anhalt ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz. Neben einem vergabe­spezifischen Mindeststundenentgelt sieht das Gesetz erhöhte Schwellenwerte und das Bestbieterprinzip vor.

Schwellenwerte

Die Schwellenwerte, ab denen die Vergabe öffentlicher Aufträge vom TVergG LSA erfasst wird, liegen gemäß § 1 künftig bei 40.000 Euro bei Dienstleistungen und bei 120.000 Euro bei Bauleistungen.

Bestbieterprinzip

Das Bestbieterprinzip ist als Instrument zum Bürokratieabbau vorgesehen. Mit ihm sind Erklärungen und Nachweise nur noch von demjenigen Bieter vorzulegen, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, dem sogenannten Bestbieter. Erfolgt die Vorlage nicht fristgerecht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen und das in der Wertungsrangfolge nächste Angebot heranzuziehen.

Tariftreue

In § 11 enthält das Gesetz Vorschriften zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit. Sie sehen ein vergabespezifisches Mindeststundenentgelt vor, das sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder berechnet und – nach Inkrafttreten – bei derzeit 13,01 Euro liegen wird.

Strategische Aspekte

Das Gesetz sieht die Berücksichtigung sozialer, umweltbezogener und innovativer Kriterien vor, wurde im parlamentarischen Prozess aber zu einer Kann-Regelung abgeschwächt, wie sich der Synopse in der Beschlussempfehlung des Ausschusses entnehmen lässt. Überdies müssen die Kriterien „im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen“ und sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben.

Soziale Aspekte werden spezifiziert als

  1. die Beschäftigung von Auszubildenden,
  2. qualitative Maßnahmen zur Familienförderung,
  3. die Sicherstellung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern und
  4. eine geringe Anzahl sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse.

Als umweltbezogener Aspekt könne „insbesondere die Energieeffizienz berücksichtigt werden“.

Inkrafttreten

Das Gesetz ist seit dem 1. März in Kraft und ersetzt das Landesvergabegesetz vom 19. November 2012.

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Parlamentarisches Verfahren

Der Entwurf des Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes Sachsen-Anhalt (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) wurde in der zweiten Beratung mit den Stimmen der Koalition aus CDU, SPD und FDP angenommen.

Im Verlauf der parlamentarischen Beratung war der im Mai in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus an einigen Stellen abgeändert worden. Das lässt sich der synoptischen Darstellung in der Beschlussempfehlung entnehmen, die zur Abstimmung stand. Die wesentlichen Inhalte stellen wir im Folgenden vor.

Quellen und weitere Informationen

Titelbild: Omika – Adobe Stock