Zitiervorschlag:
Redaktion: „Sachsen-Anhalt: Neues Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen“, in cosinex Blog.
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Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 18. November ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen. Neben einem vergabespezifischen Mindeststundenentgelt sieht das Gesetz erhöhte Schwellenwerte und das Bestbieterprinzip vor. Update vom 03. Januar 2023: Das Land hat eine befristet geltende Auftragswerteverordnung veröffentlicht (direkt zum Update).
Der Entwurf des Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes Sachsen-Anhalt (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) wurde in der zweiten Beratung mit den Stimmen der Koalition aus CDU, SPD und FDP angenommen.
Im Verlauf der parlamentarischen Beratung war der im Mai in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus an einigen Stellen abgeändert worden. Das lässt sich der synoptischen Darstellung in der Beschlussempfehlung entnehmen, die zur Abstimmung stand. Die wesentlichen Inhalte stellen wir im Folgenden vor.
Inhalt
Schwellenwerte
Die Schwellenwerte, ab denen die Vergabe öffentlicher Aufträge vom TVergG LSA erfasst wird, liegen gemäß § 1 künftig bei 40.000 Euro bei Dienstleistungen und bei 120.000 Euro bei Bauleistungen.
Bestbieterprinzip
Das Bestbieterprinzip ist als Instrument zum Bürokratieabbau vorgesehen. Mit ihm sind Erklärungen und Nachweise nur noch von demjenigen Bieter vorzulegen, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, dem sogenannten Bestbieter. Erfolgt die Vorlage nicht fristgerecht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen und das in der Wertungsrangfolge nächste Angebot heranzuziehen.
Tariftreue
In § 10 enthält das Gesetz Vorschriften zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit. Sie sehen ein vergabespezifisches Mindeststundenentgelt vor, das sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder berechnet und – nach Inkrafttreten – bei derzeit 13,01 Euro liegen wird.
Strategische Aspekte
Das Gesetz sieht die Berücksichtigung sozialer, umweltbezogener und innovativer Kriterien vor, wurde im parlamentarischen Prozess aber zu einer Kann-Regelung abgeschwächt, wie sich der Synopse in der Beschlussempfehlung des Ausschusses entnehmen lässt. Überdies müssen die Kriterien „im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen“ und sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben.
Soziale Aspekte werden spezifiziert als
- die Beschäftigung von Auszubildenden,
- qualitative Maßnahmen zur Familienförderung,
- die Sicherstellung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern und
- eine geringe Anzahl sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse.
Als umweltbezogener Aspekt könne „insbesondere die Energieeffizienz berücksichtigt werden“.
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, frühestens also am 1. März. Es ersetzt mit Inkrafttreten das Landesvergabegesetz vom 19. November 2012. Über die Verkündung und den sich daraus ergebenden Termin des Inkrafttretens werden wir umgehend per Update dieses Artikels informieren.
Auftragswerteverordnung erschienen
Am 16. Dezember 2022 hat das Land eine Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Ausgabe 2019 – (Auftragswerteverordnung – AwVO) ausgefertigt. Die darin genannten Wertgrenzen sind seit dem 2. Januar 2023 in Kraft. Außer Kraft tritt die Verordnung am 31. Dezember 2023.
- Auftragswerteverordnung für das Land Sachsen-Anhalt (PDF)
- Quelle: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Quellen und weitere Informationen
- Vorgang in der Parlamentsdokumentation des Landtags
- Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, SPD und FDP
- Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus
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