Eine Evaluierung des thüringischen Landesvergaberechts im Auftrag des Landtags nimmt zentrale Bestandteile der Vergabepraxis aus Sicht  öffentlicher Auftraggeber wie Bieter in den Blick. Sie bietet eine Reihe interessanter Erkenntnisse, die über die Grenzen Thüringens hinaus gelten dürften. Die Untersuchung soll zudem in eine geplante Reform des Vergaberechts einfließen und umfasst daher entsprechende Empfehlungen.

I. Auftragnehmer: 31 Stunden pro Angebot

Interessant sind die für die Evaluierung erhobenen zeitlichen Aufwände eines Vergabeverfahrens. Um Ausreißer zu umgehen, wurden dabei die Mediane verglichen. Demnach benötigt die Auftraggeberseite

  • für eine öffentliche Ausschreibung oder ein offenes Verfahren im Median insgesamt 82 Stunden (durchschnittlich 139,41 Stunden),
  • für eine freihändige Vergabe, eine Verhandlungsvergabe oder ein Verhandlungsverfahren 39 Stunden (im Durchschnitt 65,04 Stunden),
  • und für eine beschränkte Ausschreibung (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) oder ein nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb 51 Stunden (im Durchschnitt 93,65 Stunden).

Demgegenüber wendet die Auftragnehmerseite weniger Zeit für den Prozess auf; die Aufwände unterscheiden sich zwischen den Vergabearten zudem kaum. Sie liegen im Median zwischen 30 und 31 Stunden (im Durchschnitt 53,1 bis 64,05 Stunden).

Ein „zu hoher Aufwand für die Angebotserstellung“ ist mit 21 % zudem der von Unternehmen meistgenannte Grund für die Nichtteilnahme am öffentlichen Auftragswesen Thüringens, gefolgt von einer ausreichenden Anzahl von privatwirtschaftlichen Aufträgen (19 %) sowie einem zu hohen Aufwand für die Erbringung von Nachweisen (14 %).

II. Mindestlohn: von Unternehmen geschätzt

In Thüringen gilt ein vergabespezifischer Mindestlohn in Höhe von 11,42 Euro. Auffällig ist, dass dieser von der Auftragnehmerseite mit 70 % deutlich klarer positiv bewertet wird als von der Auftraggeberseite mit knapp 51 %. Geschätzt wird von ersteren offenbar die faire Bezahlung und die Vermeidung von Lohndumping.

Für den Fall, dass der Gesetzgeber am vergabespezifischen Mindestlohn festhalten wolle, empfehlen die Verfasser des Gutachtens ein Abstandsgebot zum gesetzlichen Mindestlohn – „beispielsweise in Höhe des jetzigen Abstandes von rund 1,50 Euro„.

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III. Wertgrenzen: „genau richtig“

Auch in Thüringen führten Pandemie und Ukraine-Krieg zu befristet erhöhten Wertgrenzen nach der ThürVVöA für die Anwendung erleichterter Verfahrensarten. Die Befristung wurde jüngst bis zum 30.06.2023 verlängert.

Diese veränderten Wertgrenzen führten aus Sicht der Auftraggeberseite zu einer kürzeren Verfahrensdauer und zu mehr Angeboten aus der näheren Region und seien deshalb „genau richtig“. Auch hätten sie „nicht zu einem größeren Einfallstor für Korruption oder einer Verringerung der Transparenz“ geführt – wobei fraglich ist, ob diese Einschätzung allein durch Auftraggeber und -nehmer erfolgen sollte.

Die Urheber des Gutachtens empfehlen eine entsprechende (dauerhafte) Anhebung der Wertgrenzen.

IV. Formblätter: abschaffen!

Kritisch werden die Formblätter gesehen, mit denen Bieter in Thüringen die Einhaltung diverser Vorgaben erklären – etwa zu Tariftreue, Mindestentgelt, Entgeltgleichheit und ILO-Kernarbeitsnormen. Von diesen gäbe es zu viele und Vergabestellen könnten sie nicht im Detail prüfen, so die Kritik.

Dabei scheinen die zeitlichen Aufwände im Verhältnis zu den oben genannten Gesamtaufwänden eher gering: So nehme die Kontrolle der Formblätter auf Auftraggeberseite zwischen einer und eineinhalb Stunden in Anspruch. Auf Auftragnehmerseite fielen zwischen 38 Minuten und einer Stunde und 15 Minuten an.

Empfohlen wird die (weitestgehende) Abschaffung der Formblätter und die Verankerung notwendiger Klauseln innerhalb der Vertragsbedingungen der Auftraggeber. Auch die Einführung von entsprechenden Eigenerklärungen innerhalb des Angebotsschreibens wird angeregt.

V. Präqualifizierung: zu teuer und irrelevant

Die Präqualifizierung als Maßnahme für die Bieter, ihre Eignung nachzuweisen, findet der Erhebung zufolge in Thüringen nur wenig Anwendung: Rund 67 % der Auftragnehmer gaben an, nicht präqualifiziert zu sein.

Als Gründe werden die zu hohen Kosten sowie die fehlende Relevanz für den beruflichen Alltag genannt. Zudem wird das Verfahren als zu kompliziert und aufwendig beschrieben, insbesondere für kleinere Betriebe. Außerdem würden „zu unpräzise Anforderungen einer allgemeinen Präqualifikation die projektspezifische passgenaue Eignungsermittlung“ erschweren.

VI. Digitalisierung: E-Vergabe … und einfache E-Mail?

Empfohlen wird seitens der Verfasser, die vorhandenen Möglichkeiten der Digitalisierung der Vergabe zu nutzen und so zur Vereinfachung sowie Beschleunigung in der Beschaffungspraxis in Thüringen beizutragen. So könnte die E-Vergabe über den verpflichtenden Bereich (im Oberschwellenbereich für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie im Unterschwellenbereich für Liefer- und Dienstleistungen) hinaus verstärkt genutzt werden.

Eigentümlich mutet die Empfehlung der Gutachter an, die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten mit einfacher E-Mail zu prüfen. Die genüge zwar nicht den vergaberechtlichen Anforderungen an elektronische Mittel, sei aber in einzelnen Bundesländern bei bestimmten vereinfachten Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich ausdrücklich zugelassen1. Die Verfasser warnen aber auch davor, dass die Möglichkeiten von Manipulationen so erhöht würden und der geheime Wettbewerb gefährden werden könnte.

VII. Hintergrund der Evaluierung

Die Evaluation des Thüringer Gesetzes zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVgG) wurde im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft durch die Wegweiser Research & Strategy GmbH von Ende Mai bis Anfang August 2022 durchgeführt. Der Abschlussbericht ist in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags noch nicht zu finden, liegt dem cosinex Blog aber vor.

Zur Anwendung kamen qualitative und quantitative Forschungsmethoden wie Workshops, Interviews sowie Befragungen. Seitens der Auftraggeber wurden Landes- und Kommunalbehörden sowie sonstige Auftraggeber in Thüringen befragt. Hierbei wurde ein repräsentativer Rücklauf von 32,9 % erreicht. Auf Auftragnehmerseite wurden rund 1.300 Unternehmen aus Thüringen in die Befragung einbezogen. Von diesen wurde eine Rücklaufquote von 38,3 % erreicht.

Titelbild: Jon Tyson – Unsplash

Fussnoten

  1. beispielhaft genannt wird § 55 Ziffer 3 VV zu LHO NRW für das Land Nordrhein-Westfalen