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In einem Eckpunktepapier hat die Bundesregierung Ziele zur Bündelung und Fortentwicklung ihrer Digitalisierungsaktivitäten und insbesondere des Onlinezugangsgesetzes formuliert.

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Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Im September 2021 äußerte der Nationale Normenkontrollrat in seinem Monitor Digitale Verwaltung #6 Zweifel daran, ob die fristgerechte Umsetzung des OZG zu schaffen sei – das cosinex Blog berichtete.

Digitalisierung vorantreiben

Ungeachtet dessen plant der Bund bereits Weiterentwicklung des OZG. Im Rahmen ihres Planungsbeschleunigungspakets II („Sommerpaket“) hat die Bundesregierung Anfang Juli unter anderem das Eckpunktepapier „Digitalisierung vorantreiben – Planung und Genehmigung beschleunigen“ beschlossen. Es umfasst drei Teile:

  1. Die Ergebnisse der ressortübergreifenden „AG Digitalisierung“ zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes, der Standardisierung von IT-Schnittstellen bei Bundes- und Landesbehörden sowie der verbesserten Verfügbarkeit von Umweltdaten.
  2. Maßnahmen zur Umsetzung von „Building Information Modeling“ (BIM), um das digitale Planen, Bauen und Betreiben von Verkehrsinfrastrukturprojekten weiter voranzutreiben.
  3. Die Einführung eines Gigabit-Grundbuchs bis Ende 2023, mit dem Planung und Bau von Telekommunikationsnetzen beschleunigt werden sollen.

OZG: Konzept bis Ende 2022

Bezogen auf die Weiterentwicklung des OZG sollen vorrangig eine stärkere Vereinheitlichung und Standardisierung von Basisdiensten, die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Authentifizierungsregelungen sowie datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen für gemeinsam genutzte Basiskomponenten in den Blick genommen werden. Hierzu soll bis Ende 2022 ein Weiterentwicklungskonzept vorliegen.

Fachplanungsportal und digitales Einwendungsmanagement

Um Antrags- und Beteiligungsverfahren in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße sowie Offshore-Windenergieanlagen zu digitalisieren, strebt der Bund an, dass Projektunterlagen online eingereicht und Einwendungen zu einem Projekt elektronisch erhoben werden können.

Hierfür soll bis Ende 2022 ein Fachplanungsportal online zur Verfügung stehen. Damit sollen auch Fachbehörden der Länder und Kommunen, die als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sind, online ihre Stellungnahmen abgeben können. So entfalle der postalische Versand, was zur Verfahrensbeschleunigung beitragen könne.

Dieses Fachplanungsportal soll wiederum ab 2023 um ein digitales Einwendungsmanagementsystem erweitert werden, um die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Behörden, Verbänden und Vorhabenträgern schnittstellenfrei abzubilden.

  • Das Eckpunktepapier „Digitalisierung vorantreiben – Planung und Genehmigung beschleunigenherunterladen (PDF, 156 KB, 11 Seiten)

Titelbild: Bildquelle: Pixabay, PhotoMIX-Company