In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gelten Lockerungen im Vergaberecht für die Beseitigung von Schäden, die durch die Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 verursacht wurden. Update vom 07.07.22 zur Verlängerung der Fristen in Nordrhein-Westfalen.

Nordrhein-Westfalen

Update vom 07.07.22: Der Runderlass (PDF) wurde erneut und bis zum 31.12.2022 verlängert.

Update vom 23.12.21: Der Runderlass Beschleunigung von Investitionen in Krisenzeiten des Ministeriums der Finanzen NRW wird bis zum 30.06.2022 verlängert. (Quelle vergabe.nrw).

In NRW informierten die Landesministerien für Finanzen und Wirtschaft in einem gemeinsamen Runderlass vom 4. August. Vereinfacht werden sollen demnach alle Beschaffungen von Leistungen, die im Zusammenhang stehen mit der Abwendung weiterer Gefahren, der Herstellung und dem Wiederaufbau der Infrastruktur, der Beseitigung von Schäden an Landesliegenschaften, der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und zur Beseitigung von Umweltschäden.

Der Erlass setzt im Unterschwellenbereich Bekanntmachungen von Bundesministerien aus und erklärt im Oberschwellenbereich Voraussetzungen nach VOB/A, VgV und SektVO für erfüllt.

Zudem könnten Angebote formlos und ohne die Beachtung konkreter Fristvorgaben eingeholt werden; sehr kurze Fristen bis hin zu null Tagen seien denkbar. Sollten es die Umstände erfordern, könne auch lediglich ein Unternehmen angesprochen werden.

Der Erlass tritt am Tag nach Veröffentlichung im Ministerialblatt in Kraft. Es bestünden jedoch keine Bedenken, die Regelungen ab sofort anzuwenden, wie das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen mitteilte.

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Rheinland-Pfalz

Für das ebenfalls stark von der Flutkatastrophe betroffene Bundesland Rheinland-Pfalz hatte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt für die von den Hochwasserschäden betroffenen Kommunen zunächst und bis zum Ende des Jahres 2021 das Haushaltsvergaberecht ausgesetzt.Es mussten dabei keine förmlichen Vergabeverfahren durchgeführt werden. Auch für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte konnten Leistungen schnell und effizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden.

Update vom 29.06.2022: Da sich die vorgesehenen Stufen des jeweils einzuhaltenden Vergaberechts als zu kurz erwiesen haben, wurden sie folgendermaßen verlängert.

In der Zeit seit dem 01.01.2022 bis 31.12.2022 können öffentliche Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen nach den allgemeinen Grundsätzen im Sinne der Nummer 5.2.1 der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ in einem wettbewerbsoffenen Verfahren vergeben werden.

Vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 sind beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, freihändige Vergaben und Verhandlungsvergaben ohne nähere Begründung zugelassen, wenn bei einer zu vergebenden Leistung der geschätzte Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet:

  • Bauleistungen nach der VOB/A: beschränkte Ausschreibung bis 1,0 Mio. Euro, freihändige Vergabe bis 100.000 Euro,
  • Liefer- und Dienstleistungen nach der UVgO: beschränkte Ausschreibung bis 100.000 Euro, Verhandlungsvergabe bis 100.000 Euro.
  • Für Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte besteht die Möglichkeit zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren, die in Gefahren- und Dringlichkeitslagen zur Anwendung kommen können.

Quelle zum Update: Auftragsberatungsstelle Hessen (PDF)

Update vom 11.11.2021: Im November 2021 gab das Wirtschaftsministerium bekannt, dass ab dem 1. Januar 2022 für öffentliche Aufträge in den betroffenen Landkreisen und Kommunen, die unmittelbar oder mittelbar zur Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe dienen, ein einfaches wettbewerbsoffenes Verfahren im Sinne der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen gelte. „In der Regel bedeutet das, dass grundsätzlich wenigstens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern sind“, so Daniela Schmitt.

Rundschreiben des BMWi

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat für Beschaffungen anlässlich der Hochwassernotlage die Möglichkeiten zur schnellen und effizienten Beschaffung in Dringlichkeitssituationen dargestellt: Das Rundschreiben herunterladen (PDF, 3,63 MB)

Quellen