Der Deutsche Bundestag wird am 26. September 2021 neu gewählt. Was fordern die Parteien zum Vergaberecht?

Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich im Rahmen einer Expertenanhörung mit dem Entwurf des Bundeswehr­beschaffungs­beschleunigungs­gesetzes (BwBBG) befasst. Zu den sieben geladenen Experten zählten auch der cosinex Syndikus, Fachanwalt für Vergaberecht und Autor des cosinex Blog, Norbert Dippel sowie zwei Mitglieder unseres Beirats, Prof. Dr. Martin Burgi und Prof. Dr. Michael Eßig.

Bundestagsausschüsse können im Rahmen öffentlicher Anhörungen Fachleute aus Wissenschaft und Praxis einladen, um ihren Mitgliedern Informationen zu einem Beratungsthema zu vermitteln – beispielsweise, ob ein Gesetzentwurf zur Lösung des Problems geeignet oder ob er verfassungsgemäß ist. Am 4. Juli führte der Wirtschaftsausschuss eine entsprechende Anhörung zum BwBBG durch.

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Norbert Dippel: Verringerung des Wettbewerbs droht

Schon in der vergangenen Woche hatte Norbert Dippel den Gesetzentwurf in einem Beitrag für das cosinex Blog zusammengefasst und kommentiert. Darin warnte er unter anderem vor wachsender Abhängigkeit von großen Monopolanbietern durch den faktischen Wegfall des Gebots der losweisen Vergabe.

In diesem Sinne äußerte er sich auch im Rahmen der Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss: In seinen Augen werde die Zusammenführung von Bedarfen und Losen zu einer Verringerung des Wettbewerbs führen, wie er vom Parlamentsnachrichtendienst zitiert wird.

Sollten zum Beispiel zeitliche Umstände eine Gesamtvergabe beeinflussen, so hätten mittelständische Unternehmen in diesem Fall „kaum eine Chance, in die erste Reihe zu kommen“, sagte Dippel. Das Vergaberecht lege schließlich nur den Weg fest, wie etwas beschafft werde und nicht, was. Es sei daher wichtig, genauere Kriterien an die Beschaffungskonditionen anzulegen.

Prof. Dr. Martin Burgi: BwBBG noch länger befristen

Der Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Prof. Dr. Martin Burgi, sieht noch mehr Potenzial bei der Beschleunigung.

Da es sich bei der Umsetzung des Sondervermögens, das ja die Grundlage für die Beschaffungsoffensive bilde, um einen Ausnahmetatbestand handele, müsse dort mit mehr Druck gearbeitet werden. Dies gebe gleichzeitig auch eine verfassungsrechtliche Rückendeckung für die Beschleunigung. Er appellierte zudem, die Gültigkeit des BwBBG direkt länger zu befristen als die bislang vorgesehenen dreieinhalb Jahre.

Beschaffungsprozess die „wichtigste Phase“, so Prof. Dr. Michael Eßig

Prof. Dr. Michael Eßig, Inhaber des Lehrstuhls Beschaffungs- und Supply Management an der Universität der Bundeswehr München, bewertete den Start des Beschaffungsprozesses als „wichtigste Phase“. So könne der Rückgriff auf standardisierte Lösungen sehr wirksam sein, dies sei so auch bereits im Gesetzentwurf vorgesehen.

Er könne sich vorstellen, so Eßig, dass viele Regelungen des BwBBG auch über einen längeren Zeitraum gut wirksam sein könnten und plädierte dafür, dass Gesetz von vorneherein länger anzusetzen. Denn selbst wenn passende Lösungen für das Bedürfnisse der Bundeswehr bereits auf dem Markt zu Verfügung stünden, müssten diese ja zunächst auch gebaut und geliefert werden.