Zur Mobilitätswende zählt auch die Umstellung auf elektronische Antriebe. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützte daher Kommunen bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und entsprechender Ladeinfrastruktur. Anträge konnten bis zum 28. Juli 2022 eingereicht werden.
„Städten, Gemeinden und Landkreisen kommt beim Klimaschutz eine zentrale Rolle zu“, wie die Beauftragte für Ladesäuleninfrastruktur und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, Daniela Kluckert, erklärte. „Mit der Umstellung ihres kommunalen Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge zeigen sie den Bürgerinnen und Bürgern, dass die Elektromobilität in der Praxis funktioniert. Deshalb unterstützen wir den Umstieg auf Elektrofahrzeuge mit bis zu 500.000 Euro pro Antrag.“
Rahmenbedingungen der Förderung
Gefördert werden die Fahrzeugklassen M1 (Pkw, u.a. zur Personenförderung mit maximal acht Sitzplätzen ohne Fahrersitz), L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge) sowie die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur.
Förderungswürdig sind Vorhaben ab 25.000 Euro und bis zu 500.000 Euro (brutto) pro antragstellende Kommune. Die Förderquote liegt bei bis zu 90 Prozent der Investitionsmehrkosten.
Die Förderung erfolgt auf Basis der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. In ihr hat die Bundesregierung sich zum Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2030 15 Millionen Elektro-Pkw auf Deutschlands Straßen unterwegs sein sollen.
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Titelbild: ClimateWarrior – Pixabay