Thüringen verlängert bestehende Vergabeerleichterungen erneut und bis Mitte 2023, wie Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee Mitte Juni mitteilte. Die Corona-Krise habe ein „erhebliches wirtschaftliches Nachbeben ausgelöst“, das bis heute spürbar sei. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine habe die Entwicklung zudem verschärft und beschleunigt.

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Konkret geht es bei den Erleichterungen um eine Anhebung der Wertgrenzen bei der Vergabe von Bau- sowie Liefer- und Dienstleistungen, unterhalb derer vereinfachte Vergabeverfahren genutzt werden können.

Verlängerung bis zum 23. Juni 2023

  • Bei Bauaufträgen sind die Wertgrenzen für eine Freihändige Vergabe von 50.000 und für eine Beschränkte Ausschreibung von 150.000 auf jeweils drei Millionen Euro angehoben worden.
  • Bei Liefer- und Dienstleistungen waren die Grenzen für eine Verhandlungsvergabe von 20.000 und für eine Beschränkte Ausschreibung von 50.000 auf jeweils 215.000 Euro angehoben worden.

Diese pandemiebedingten Sonder-Wertgrenzen galten seit dem 3. April 2020 und wären am 30. Juni 2022 ausgelaufen. Die Regelungen sollen nunmehr bis zum 30. Juni 2023 fortgeführt werden. Eine entsprechende Verlängerung hatte der Minister bereits Anfang Juni im Wirtschaftsausschuss des Thüringer Landtags in Aussicht gestellt.

Thüringer Vergabegesetz: Evaluierung noch in 2022

Tiefensee betonte, dass es sich bei der nochmaligen Verlängerung um eine befristete Maßnahme handele, die einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation geschuldet sei: „Grundsätzlich bleibt es dabei, dass wir als Land großen Wert darauf legen, dass öffentliche und aus Mitteln des Steuerzahlers finanzierte Aufträge nach grundlegenden sozialen und ökologischen Standards vergeben werden“, so der Minister. „Daran wollen wir auch in Zukunft festhalten.“

Sobald sich die Situation wieder entspanne, sei daher aus seiner Sicht eine Rückführung des Vergabegesetzes auf die bisherigen Regelungen und Vergabeschwellen notwendig und geboten. Er verwies darauf, dass alle Fragen der künftigen Ausrichtung des Gesetzes im Lichte der Evaluierung zu beantworten seien, die in diesem Jahr anstehe.