Der Nationale Normenkontrollrat ist künftig für den „Digitalcheck“ von Gesetzentwürfen der Bundesregierung zuständig, wie der Bundestag jüngst beschlossen hat. Das Vorhaben eines Digitalchecks hatte die Ampel zuvor im Koalitionsvertrag vereinbart.
Dieser neue Aufgabenzuschnitt des Rates wurde im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates eingeführt, das der Bundestag mit der Mehrheit der Koalition verabschiedet hat. Dessen wesentliches Ziel ist die Übertragung der Zuständigkeit für den Nationalen Normenkontrollrat vom Bundeskanzleramt an das Bundesministerium der Justiz.
Digitalcheck ab 1. Januar ’23
Die Zuständigkeit des Rates für den Digitalcheck kam erst im parlamentarischen Verfahren und durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hinzu, den der Rechtsausschuss mehrheitlich beschlossen hat. Dieser sieht folgenden Absatz in § 4 des Gesetzes vor:
„Die Prüfung des Nationalen Normenkontrollrats kann sich über die Prüfung nach § 1 Absatz 3 hinaus ebenso darauf erstrecken, inwieweit die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer Regelungen geprüft wurden (Digitalcheck).“
Der vorgenannte Absatz ist ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden.
Der Digitalcheck
Den Digitalcheck haben SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag unter der Überschrift Lebendige Demokratie zur Verbesserung der Qualität der Gesetzgebung in Aussicht gestellt:
Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens soll die Möglichkeit der digitalen Ausführung geprüft werden
(Digitalcheck).
Der Nationale Normenkontrollrat
Der Nationale Kontrollrat prüft die Darstellung von Bürokratiekosten 2011 den Erfüllungsaufwand der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe der Bundesregierung auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Eingesetzt wurde er 2006 mit dem ersten Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates.
Hinsichtlich der Großthematik Verwaltungsdigitalisierung und Onlinezugangsgesetz (OZG) hat sich der Rat in der Vergangenheit kritisch gezeigt: Mit Blick auf die Umsetzung des OZG konstatierte er „wenig greifbare Erfolge, dafür aber umso mehr offene Fragen“ – das cosinex Blog berichtete.
Quellen
- Pressemitteilung des Deutschen Bundestags
- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (PDF)
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Titelbild: Agence Olloweb – Unsplash