Zwei befristete Ausnahmetatbestände der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A laufen zum Jahresende aus.

Für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Planungsaufträge sprechen sich der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) aus. In einem gemeinsamen Positionspapier richten sie entsprechende Forderungen an die Politik.

In dem mit „Heidelberger Erklärung“ betitelten Papier kritisieren beide Verbände eine „weitgehende Orientierung am Preis bei der Vergabe öffentlicher Planungsaufträge“, die zu den hohen Anforderungen, welche an die Baubranche hinsichtlich Wohnungsbau, Energiewende und Infrastruktur gestellt werden, in „krassem Widerspruch“ stehe. VBI und BDA fordern daher:

  • Die Vergabe von Planungsleistungen im Leistungswettbewerb bei maximal 20 Prozent Preiswertung.
  • Die Vereinfachung der Referenzregelungen, darunter eine Verlängerung des Referenzzeitraums von drei Jahren auf zehn Jahre.
  • Keine Vergabe an Generalübernehmer. Mit ihr gehe der Auftraggeber einen wirtschaftlichen Interessenkonflikt ein, der zu Intransparenz und Projektrisiken führen könne.
  • Widerstand gegen Dumpingforderungen bei Honoraren. Maßstab für die Angemessenheit des Honorars müsse weiterhin die HOAI sein.

Zudem erinnern die Verbände an die Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber zur Anwendung des Vergaberechts und führen aus, bei welchen Auftraggebern es sich um öffentliche handelt – so etwa bei Gebietskörperschaften und deren Sondervermögen, Verbänden, deren Mitglieder öffentliche Auftraggeber sind
sowie Auftraggebern, die für ein konkretes Projekt zu mehr als 50 Prozent Subventionen erhalten.

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Einordnung in die politische Debatte

Das Positionspapier kann durchaus als Gegenposition zu dem infrastrukturpolitischen Entschließungsantrag betrachtet werden, den Nordrhein-Westfalen jüngst in den Bundesrat einbrachte (das cosinex Blog berichtete). Deutlich wird das Ringen um Beschleunigung der Verfahren durch Lockerung auf der einen und das Festhalten an Grundsätzen und rechtlicher Klarheit auf der anderen Seite.

Vollkommen konträr sind die Positionen bei der Losvergabe, genauer gesagt Generalübernehmern: Während Nordrhein-Westfalen die Zusammenfassung von Teil- oder Fachlosen unter bestimmten Umständen befürwortet, schließen die Verbände jegliche Vergabe an Generalübernehmer (eine Folge dieser Zusammenfassung) generell aus.

Welche Positionen sich wie in zukünftigen Iterationen des Vergaberechts niederschlagen, wird zu beobachten sein. Eine beim BMWK angesiedelte Arbeitsgruppe will laut Staatssekretärin Kluckert wie berichtet noch in diesem Jahr liefern.

»  die „Heidelberger Erklärung“ herunterladen (PDF, 3 Seiten)

Titelbild: Shivendu Shukla – Unsplash