Das Zuwendungsrecht birgt zahlreiche Fallstricke bei der Vergabe von Aufträgen. Welche das sind und wie man sie umgehen kann, vermittelte Prof. Dr. Martin Burgi auf dem Deutschen Vergabe-Symposium, das am 24. und 25. Mai in Bochum stattfand.

Seit 2012 ist Prof. Dr. Martin Burgi Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umwelt- und Sozialrecht an der LMU München und ebenda Direktor der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen. Zuvor war er 13 Jahre lang glücklich an der Ruhr-Universität Bochum. Er ist Mitglied im Beirat der cosinex GmbH.

Herr Prof. Burgi, worin bestehen die zusätzlichen Härten des Zuwendungsrechts, die Sie im Vortragstitel ankündigen? Können Sie ein Beispiel nennen?

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Das Vergaberecht selbst ist ja schon hart und kompliziert. Man muss immer damit rechnen, dass Konkurrenten Rechtschutzverfahren anstrengen, die man dann verliert. Das Zuwendungsrecht sattelt da gewissermaßen nochmal drauf: Zum einen gilt es vielfach dort, wo das Vergaberecht selbst gar nicht anwendbar wäre. Es vergrößert oder hebelt also den Anwendungsbereich des Vergaberechts.

Zum zweiten hat es zusätzliche sehr massive Sanktionswirkungen, im schlimmsten Fall die Rückzahlung der kompletten Zuwendung zuzüglich Zinsen in sehr beachtlicher Höhe. Und das möglicherweise erst nach vielen Jahren, wenn man das Projekt schon aus den Augen verloren hat.

Worin bestehen die Fallstricke? Was müssen Vergabestellen besonders beachten?

Zu beachten ist, dass zwei verschiedene Pflichtenkreise entstehen: der normale vergaberechtliche und zusätzlich noch ein inhaltlich anders gestrickter zuwendungsrechtlicher. Dabei treten mitunter schwierige Abgrenzungsfragen auf: Hat man ein sehr großes Projekt, von dem nur ein Teil durch Zuwendungen gefördert ist und der andere Teil nicht, dann stellt sich die Frage: Wo genau beginnt jetzt welche Pflicht? Ist man beim Zuwendungsrecht oder nur im Vergaberecht?

Wieviel Akrobatik erfordert das Umgehen dieser Fallstricke?

Akrobatik ist schon der richtige Begriff, denn die Handhabung ist sehr anspruchsvoll und erfordert eine hohe Fachkompetenz. Mittlerweile ist es durchaus nicht unüblich, sich hierfür zusätzliche Beratung zu holen und die Risiken an einen Projektsteuerer auszulagern. Eine Alternative ist es, die Bereiche von vornherein beim Projektzuschnitt klar zu separieren und nicht alles in einen großen Topf zu rühren. Wie sich das im Detail darstellt, darauf komme ich in meinem Vortrag auf dem Vergabe-Symposium zu sprechen.

Vergabesymposium 2024 Anmeldeschluss am 30. April

28 Referenten, 2 Fachforen, 15 Stunden Content, 4 Masterclasses.
Am 14. und 15. Mai 2024 in der Jahrhunderthalle, Bochum.

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Bitte wenden Sie sich bei Bedarf gerne per E-Mail an anmeldungen@vergabesymposium.de und wir werden uns umgehend mit Ihnen zur Buchungsabwicklung in Verbindung setzen.