Christian Heuking ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und Fachexperte für Wirtschaftsstrafrecht. Er leitet die Arbeitsgruppe Vergabe von Transparency International Deutschland. Anlässlich seines Gastbeitrags „Klimaschutz in Vergabeverfahren − ein Einfallstor für Korruption?“ diskutierte cosinex-Geschäftsführer Carsten Klipstein mit ihm über Korruption im Vergabewesen.

Dies ist Teil 1 des Interview mit Herrn Heuking. Um direkt zum zweiten Teil zu gelangen, klicken Sie hier.

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Herr Heuking, im aktuellen Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International liegt Deutschland auf Platz 10 der korruptionsärmsten Länder. Lässt sich einordnen, welche Rolle das Vergaberecht bei dieser Bewertung spielt? Anders gesagt: Ist es trotz oder wegen des Vergaberechts gelungen, diese Platzierung zu erreichen?

Christian Heuking: Das ist schwierig zu beantworten, wenn man so spezifisch nach der Bedeutung des Vergaberechts fragt. Das hängt schlicht und ergreifend damit zusammen, dass der CPI aus einer Vielzahl von Einzeluntersuchungen gebildet wird, die seit inzwischen zehn Jahren immer wieder ausgewertet und in einem speziellen Verhältnis zueinander in diese Beurteilung einfließen.

Das Ergebnis ist eine Mischauswertung unterschiedlicher Institutionen, die verschiedene Länder unter zum Teil spezifischen und korruptionsrelevanten Blickwinkeln betrachten. Es ist sicherlich so, dass das Beschaffungswesen, mithin das Vergaberecht, in gewisser Weise mit hineinspielt. Meines Wissens bildet aber die vergaberechtliche Situation in keiner dieser Untersuchungen den ausschließlichen Fokus oder steht im Mittelpunkt, sondern ist immer Teil der Gesamtbetrachtung.

TI spricht von „massiven Defiziten“ bei der Korruptionsbekämpfung in Deutschland und verweist unter anderem auf die Maskenaffäre. Fließt so etwas in den CPI ein?

Heuking: Da der CPI die Meinung und Umfragen von Experten und Geschäftsleuten widerspiegelt, nicht solche der Allgemeinheit, schlagen sich Vorgänge wie die Maskenaffäre auch nicht unmittelbar im Gesamtergebnis nieder. Zumal man sich die Frage stellen muss, wie die Maskenaffäre jenseits der politischen Wahrnehmung rechtlich und wirtschaftlich unter dem Aspekt der Korruption konkret zu beurteilen ist.

Carsten Klipstein: Beim Thema Korruption und Maskenaffäre nur der Hinweis auf das Urteil des OLG München, das erwartbar die einschlägigen Straftatbestände in den Fällen von Alfred Sauter und Georg Nüßlein, insbesondere die Bestechlichkeit von Mandatsträgern, nicht als erfüllt angesehen hat. Mithin klafft hier wohl eine – wenn auch schmerzhafte – Regelungslücke.

Heuking: Ja, aber die Frage ist: Ist das eine bewusste oder eine unbewusste Regelungslücke? Im Hinblick auf das, was die Parlamentarier seinerzeit wollten, ist es sicherlich keine Regelungslücke. Vielmehr wurde der § 108e StGB ganz bewusst eng ausgestaltet und die Vorgaben des VN-Übereinkommens zur Korruptionsbekämpfung ohnehin widerwillig umgesetzt. Das ist zu Recht kritisiert worden, auch von Transparency.

Das ist der Paragraf zur Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern.

Die Diskussion zum 108e StGB bewegte sich bei uns auf einem beklagenswert niedrigen Niveau.

Heuking: Richtig. Wir gehörten in diesem Prozess zu den letzten Ländern, die das schon 2003 unterzeichnete Übereinkommen zur Korruptionsbekämpfung umgesetzt haben. Die dazu bei uns bis 2014 geführte Diskussion bewegte sich auf einem beklagenswert niedrigen Niveau. Im Mittelpunkt stand unter anderem die Frage, wer denn die parlamentarischen Abende zahlt, wenn die Regelung zu eng gefasst wird. Es war in hohem Maße irritierend, was dort an Argumenten ausgetauscht worden ist.

Klipstein: Ich habe mich schon oft gefragt, warum es einen Transparenzreflex immer nur mit Fokus auf das Thema der Bekanntmachungen rund um die Vergabe gibt. Müssten wir nicht – vielen europäischen Vorbildern folgend – mehr über das Thema Open Contracting nachdenken, also die Veröffentlichung und Transparentmachung von Verträgen bzw. Leistungsbeziehungen?

Müssten wir nicht mehr über das Thema Open Contracting nachdenken?

Naturgemäß und sicher häufig läuft viel am Vergabeverfahren und an entsprechenden Bekanntmachungen vorbei, ob das Nachträge sind, ob das die sich abzeichnende Ausdehnung von Rahmenverträgen für die Bundeswehr ist. Warum sagen wir nicht, dass Leistungsbeziehungen grundsätzlich transparent gemacht werden müssen? Also das, was wir bemerkenswerterweise nur im Ausland unter Open Contracting kennen. Gerne auch in Bezug auf die Gestaltung parlamentarischer Abende.

Wir haben die EU-Kommission beraten im Hinblick auf die Neufassung des CPV-Codes und uns mit dem Thema Open Data in diesem Zusammenhang auseinandergesetzt und auch diskutiert. Wenn Sie mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommission sprechen, stellen Sie fest, dass Deutschland das einzige Land ist, das es schafft unter fünf Prozent der vergebenen Aufträge bei EU-weiten Vergabeverfahren mit einem Auftragswert zu versehen. Da wird Null, 0,1, 100 Billionen eingetragen. Aber der tatsächliche Auftragswert wird so gut wie nicht veröffentlicht. Alle anderen Länder der EU haben damit kein Problem.

Christian Heuking

Heuking: Ein Erklärungsversuch: Das ist Teil unserer politischen Kultur. Viele haben meiner Ansicht nach schon ein gänzlich falsches Grundverständnis dazu, wie mit öffentlichen Geldern in diesem Zusammenhang umzugehen ist. Immer wieder scheinen Entscheidungsträger und Politiker der Auffassung zu sein, dass das, was an Steuergeldern und Fördertöpfen zur Verfügung steht, als persönliche oder politische Gestaltungsmasse dienen könne. Mit dem Verständnis ist aber eine vollständige Transparenz über die Mittelverwendung kaum vereinbar. Um Missverständnisse zu vermeiden: Damit ist nicht eine persönliche Bereicherung gemeint, sondern die Priorisierung der persönlichen Vorstellungen und vielleicht auch Ziele bei der öffentlichen Aufgabenerfüllung.

Einige haben ein gänzlich falsches Grundverständnis, wie mit öffentlichen Geldern in diesem Zusammenhang umzugehen ist.

Wer es zum Beispiel als erstrebenswerten Tätigkeitsnachweis proklamiert, am Ende der Corona-Krise den Rechnungshof, ich zitiere wörtlich: „am Arsch zu haben“, der hat etwas falsch verstanden. Es fehlt offensichtlich der Respekt vor der Rechtsordnung und ihren Institutionen. In eine ähnliche Kategorie fallen Forderungen, zuletzt auch von Bundesministern im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe, nach einer Aussetzung des Vergaberechts. Dabei wissen die auf der Fachebene des eigenen Hauses tätigen Mitarbeiter, dass das Vergaberecht hinreichend Möglichkeiten bietet, um auch in Krisen rechtskonform zu beschaffen. Offensichtlich will dann eine Ministeriumsspitze auf Kosten des Vergaberechts Handlungsfähigkeit beweisen.

Klipstein: Auch da meine ich: Open Contracting hilft. Wenn man jede Leistungsbeziehung veröffentlicht, bei der Geld gegen Leistung fließt, hat man ein ganz anderes Maß an Transparenz. Wir sehen das oft in den Bundesländern: Da kommt eine Kleine Anfrage aus dem Landtag, wieviel Geld letztes Jahr für Beratung ausgegeben wurde, oder für Veranstaltungen. Und dann werden mühsam die meist dezentral vorliegenden Informationen zusammengesammelt.


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Titelbild: rupbilder – adobe.stock