Die Zeit für Experimente ist vorbei“, konstatiert der Digitalverband Bitkom mit Blick auf die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). In einem Positionspapier werden die aus Verbandssicht wesentlichen Schritte für dessen Rollout und darüber hinaus skizziert.

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Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Allerdings sind viele Leistungen des OZG derzeit nur pilotiert und es ist nicht zu erwarten, dass diese bis Ende des Jahres flächendeckend bereitgestellt werden können.

Übergeordnetes Ziel: Erhöhung der Nutzerzahlen

Der Bitkom schlägt in dem Papier Vom Onlinezugangsgesetz zum Verwaltungszukunftsgesetz daher vor, die flächendeckende Bereitstellung jener „50-70 OZG-Leistungen zu priorisieren, über welche die meisten Verwaltungsverfahren mit den höchsten Fallzahlen abgewickelt werden“. Denn das übergeordnete Ziel müsse eine deutliche Erhöhung der Nutzungszahlen digitaler Identitäten beziehungsweise der Anzahl tatsächlich erreichter Nutzerinnen und Nutzer sein.

Digitalwirtschaft frühzeitig einbinden, Marktplatz für Lösungen

Für die OZG-Umsetzung bedeute dies: „Best Practices werden kopiert, eigene Lösungen zunächst nur im Ausnahmefall entwickelt.“ Die frühzeitige Einbindung der Digitalwirtschaft – die der Bitkom vertritt – soll sicherstellen, dass keine parallele Entwicklung von Kerndatenmodellen für vergleichbare Anwendungsfälle erfolgt.

Auch das Prinzip EfA („Einer für alle“), nach dem derzeit einzelne Bundesländer Lösungen für alle entwickeln, benötige Wettbewerb, um die Qualität der technischen Lösungen sicherzustellen. Hier plädiert der Bitkom perspektivisch für eine Marktplatzlösung, auf der mehrere Lösungen verschiedener Anbieter für die gleichen Leistungen bereitgestellt werden.

Fachverfahren, Prozesse, Register und Rechtsbegriffe modernisieren

Hinsichtlich der Weiterentwicklung des OZG spricht sich der Digitalverband für einen Fokus auf die Modernisierung der Fachverfahren und verwaltungsinternen Prozesse aus. Denn in deren medienbruchfreier Digitalisierung und Vernetzung liege das größte Innovationspotenzial der Verwaltungsdigitalisierung.

Hinzu kommen die „zügige Modernisierung der deutschen Registerlandschaft“ als Grundlage für digitale und miteinander vernetzte Verwaltungsprozesse sowie die Harmonisierung von Rechtsbegriffen, wie sie auch der Koalitionsvertrag vorsieht.

Nur noch aus der Cloud

Neue Verwaltungsleistungen sollten nur noch „cloud-nativ“ entwickelt und nur noch aus der Cloud betrieben werden. Mittelfristig sollten alle Anwendungen von Bund, Ländern und Kommunen in die Cloud migrieren, so der Bitkom.

Mehr Transparenz und Messbarkeit

Die künftigen Fortschritte bei der Verwaltungsdigitalisierung sollten aus dessen Sicht zudem in höherem Maße operationalisiert und messbar gemacht werden. Die OZG-Informationsplattform und das Dashboard zur OZG-Umsetzung seien hierfür geeignet. Der Nationale Kontrollrat sollte zudem weiterhin „über die Fortschritte und die Herausforderungen bei der Verwaltungsdigitalisierung berichten“.

» Das Positionspapier Vom Onlinezugangsgesetz zum Verwaltungszukunftsgesetz herunterladen (PDF, 13 Seiten, 0,8 MB)