Mit dem so genannten Korruptionswahrnehmungsindex veröffentlicht die Nichtregierungsorganisation Transparency International jährlich eine Rangliste der Länder nach dem Grad ihrer in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption.

Im jüngst veröffentlichten Index 2021 verharrt Deutschland erneut auf dem zehnten Platz der Rangliste. Kritik äußert die Organisation insbesondere an der Nichtstrafbarkeit von Vorteilsnahmen durch Abgeordnete.

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Dänemark, Neuseeland und Finnland auf den Spitzenplätzen

Der Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI) gilt als weltweit bekanntester Korruptionsindikator. Er listet 180 Staaten und Gebiete nach dem Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) auf.

Dänemark, Neuseeland und Finnland belegen dabei mit 88 Punkten den ersten Platz. Fragile oder autoritär regierte Staaten wie Südsudan (11 Punkte), Somalia und Syrien (beide 13 Punkte) stehen auf den untersten Plätzen.

Als besorgniserregend bezeichnet Transparency International die Entwicklung von Staaten wie Ungarn und der Türkei, in denen die Beschneidung rechtsstaatlicher und demokratischer Institutionen mit steigender Korruptionswahrnehmung einhergehe.
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„Massive Defizite“ bei der Korruptionsbekämpfung in Deutschland

Bezogen auf Deutschland konstatiert die NGO, dass sich die Punktzahl von 80 seit sechs Jahren nicht mehr verbessert habe. „Das zeigt, dass wir bei der Korruptionsbekämpfung leider kaum vorankommen“, erklärt Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland. Es bestünden massive Defizite in allen gesellschaftlichen Bereichen. Dazu zählen laut Bäumer

  • das Fortbestehen des Amtsgeheimnisses in der Verwaltung,
  • die ungeregelte strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen
  • und der mangelnde Schutz von Hinweisgebern.

So verhindert beispielsweise die willkürliche Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch Unternehmen häufig die Aufklärung korruptiver Verdachtsfälle“, so Bäumer weiter.

Stumpfes Schwert bei der Abgeordnetenbestechung?

Mit Blick auf Vorkommnisse der jüngeren Vergangenheit (die Aserbaidschan- und die Maskenaffäre) fordert die Organisation eine Reform des § 108e StGB zur Mandatsträgerbestechung.

Es könne nicht sein, so Bäumer, dass die Regeln für Beamte bisher schärfer sind als für Abgeordnete. „Der Straftatbestand muss künftig in der Praxis ein scharfes Schwert sein, damit es bei vergleichbaren Fällen tatsächlich zu Verurteilungen kommt.“

Schwerpunkt Korruption und Vergabe im cosinex Blog

In den nächsten Wochen werden wir das Thema Korruption im Zusammenspiel mit Vergabe und öffentlicher Beschaffung im cosinex Blog stärker beleuchten – unter anderem in einem Interview mit Christian Heuking, dem Leiter der Arbeitsgruppe Vergabe bei Transparency International. Inzwischen erschienen ist dessen Gastbeitrag zur Frage, ob Klimaschutz ein Einfallstor für Korruption darstellt.

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