Das IT-Verfahren Online-Sicherheitsprüfung (OSiP) ist seit dem 1. Januar 2022 ein Produkt im Portfolio der Föderalen IT-Kooperation (FITKO). Dadurch können alle Bundesländer das Produkt OSiP in seinen unterschiedlichsten Anwendungsbereichen einsetzen.
Bereits vor rund einem Jahr hatte der IT-Planungsrat beschlossen, OSiP zu einer seiner insgesamt neun Anwendungen zu erklären, die gemeinsam genutzt, dauerhaft betrieben und weiterentwickelt werden – das cosinex Blog berichtete.
Vielfältige Anwendungsbereiche
Sicherheits- und Zuverlässigkeitsprüfungen von Personen müssen durchgeführt werden, wenn diesen Zutritt zu sicherheitsrelevanten Bereichen wie Flughäfen, Häfen oder Atomanlagen gewährt werden soll. Auch in vielen weiteren Lebenssituationen wird die Zuverlässigkeit von Personen überprüft, beispielsweise für eine Einbürgerung oder beim Besitz einer Waffe.
Das von d-NRW und cosinex entwickelte IT-Verfahren OSiP unterstützt den umfangreichen Prozess der Sicherheits- und Zuverlässigkeitsprüfungen, insbesondere den elektronischen und weitestgehend medienbruchfreien Austausch aller beteiligten Behörden und sonstigen Stellen, in über 15 Anwendungsbereichen.
Bei der Überprüfung werden verschiedene Behörden (sogenannte Erkenntnisstellen) um Informationen zu der betroffenen Person gebeten, die der gewünschten Genehmigung oder sonstigen Verwaltungsleistung entgegenstehen können. Dies können zum Beispiel Berichte zu Straftaten sein. So werden die Landeskriminalämter der Bundesländer, der Verfassungsschutz und auch verschiedene zentrale Register in Deutschland angefragt. Voraussetzung für alle Anfragen ist die jeweils zugehörige gesetzliche Grundlage.
Mehrfach ausgezeichnet
Die Anwendung wurde mehrfach ausgezeichnet, etwa mit dem Sharing & Reuse Award der EU-Kommission, als „Bestes Kooperationsprojekt 2018“ auf Bundesebene des eGovernment-Wettbewerb 2018 und mit dem WSA-GERMANY.
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Titelbild: jackmac34 – Pixabay
Bildquelle Aufbau von OSiP: Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen