Foto vom Landtag NRW

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 28. Januar 2022 das Gesetz zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung beschlossen. Mit seinem Inkrafttreten werden Schriftform-Erfordernisse in rund 100 Fachgesetzen und -verordnungen abgebaut.

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So soll eine vollständige elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren ermöglicht werden. Anträge könnten künftig über das bestehende Serviceportal.NRW www.meineverwaltung.nrw  gestellt werden. Außerdem werde es in vielen Bereichen möglich sein, Anträge und Mitteilungen bequem per E-Mail an die Verwaltung zu richten.

Die Landesregierung schafft mit dem Gesetz zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung nun die Rechtsgrundlagen für eine moderne digitale Verwaltung„, so Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart. „Nur wenn unser Recht digitalfreundlich ist, können die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in vollem Umfang von der Digitalisierung der Verwaltung profitieren.“

Experimentierklausel und Antragsrecht für Kommunen

Das beschlossene Gesetz enthält darüber hinaus eine Experimentierklausel, nach welcher der Ministerpräsident und die Ministerien des Landes Bereiche festlegen können, in denen sie zur Erprobung digitaler Arbeitsweisen in der Verwaltung Ausnahmen von Zuständigkeits- und Formvorschriften zulassen.

Kommunen steht überdies ein Antragsrecht zu, damit die Behörden vor Ort aus ihren konkreten Erfahrungen mit Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen Bereiche vorschlagen können, in denen digitale Arbeitsweisen sinnvoll sind.

„Die Experimentierklausel hilft uns dabei, das Verwaltungsrecht nachhaltig digitalfreundlich auszugestalten„, erklärt dazu Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke, Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnik (CIO). Dabei sei das Antragsrecht der Kommunen zentral: „Denn über die Kommunen erreichen uns die praktischen Verbesserungsvorschläge der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Wir werden den Kommunen daher zeitnah praktische Hinweisen zur Nutzung der Experimentierklausel zur Verfügung stellen.“

Zusätzlich sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen der Landesregierung Anregungen geben können, wenn sie Schriftformerfordernisse in ihrem Alltag erleben, die sie für entbehrlich halten. Hierfür soll zukünftig ein zentrales Meldeverfahren etabliert werden.

Elektronische Beteiligungsverfahren ab Februar ’22

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung wurde erstmals eine Online-Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger mithilfe des zentralen Beteiligungsportals des Landes durchgeführt.

Nach dem Abschluss der Pilotierung wird das Portal „Beteiligung.NRW“ im E-Government-Gesetz NRW verankert, um darüber im Regelfall alle elektronischen Öffentlichkeitsbeteiligungen durchzuführen und die rechtssichere Produktivsetzung Ende Februar 2022 zu gewährleisten. Ab diesen Zeitpunkt steht das Portal allen Behörden des Landes und der Kommunen kostenfrei für ihre Beteiligungsverfahren zur Verfügung.