Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 16. Februar einen Gesetzentwurf in erster Lesung beraten, der zum Ziel hat, die kommunalen Verwaltungen im Wiederaufbauprozess nach der Flutkatastrophe zu entlasten.

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Lose zusammenfassen – Vergabe an Generalunternehmer

Wappenzeichen Rheinland-Pfalz

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes wurde von den Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in den Landtag eingebracht.

Er sieht im Wesentlichen vor, dass Kommunen Aufträge zum Wiederaufbau in Ausnahmesituationen nicht zwingend in einzelnen Losen vergeben müssen, sondern diese zusammenfassen oder an Generalunternehmer vergeben dürfen. Eine entsprechende Ausnahmesituation sei von der Landesregierung festzustellen, zu begründen und örtlich und zeitlich zu begrenzen.

Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt begrüßte den Vorstoß der Koalition: „Eine Kommune muss derzeit im Regelfall dutzende Ausschreibungen für verschiedene Gewerke auf den Weg bringen, um z. B. eine Kita zu bauen – von den Erdarbeiten über die Statik bis hin zu Malerarbeiten.“ Das sei in der aktuellen Situation kaum leistbar, weshalb die angedachte Ausnahmeregel im Krisenfall sinnvoll sei.

Schon im August hatte Rheinland-Pfalz – ebenso wie Nordrhein-Westfalen – Vergabeerleichterungen zur Beseitigung von Schäden durch die Flutkatastrophe erlassen. Das cosinex Blog berichtete.

Verfahren und Inkrafttreten

Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sowie an den Rechtsausschuss überwiesen. Über den Fortgang des parlamentarischen Verfahrens informieren wir an dieser Stelle, sobald uns neue Informationen vorliegen. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist im aktuell vorliegenden Entwurf für den Tag nach seiner Verkündung vorgesehen.

Quellen