Dr. Ute Jasper ist eine der Top-Referentinnen auf dem Vergabe-Symposium, das am 24. und 25. Mai 2022 in Bochum stattfand. Im Interview mit dem cosinex Blog gab sie einen Ausblick auf ihr Thema: nachhaltige Beschaffung, kleinkarierte Vorschriften und gute Vergaben.
Das erste Deutsche Vergabe-Symposium am 24. und 25. Mai 2022 war eine der hochwertigsten und inhaltsstärksten Veranstaltungen im Bereich der Vergabe und öffentlichen Beschaffung. Wir haben einige der Referentinnen und Referenten und ihre Themen in Interviewform vorgestellt.
Den Auftakt macht Dr. Ute Jasper, Partnerin Heuking Rechtsanwälte. Sie sprach am 24. Mai zum Thema „Green Procurement – wie macht man gute Vergaben und Verträge aus großen Zielen und kleinkarierten Vorschriften?“. Einen Ausblick bietet das folgende Interview.
Frau Dr. Jasper, wie wichtig wird Green Procurement – nachhaltige Beschaffung – in den nächsten Jahren?
Ein Blick in die Nachrichten und ein weiterer Blick auf das Thermometer zeigen, dass die Öffentliche Hand nicht mehr nur auf den Preis oder das Preis-Leistungs-Verhältnis schauen darf, wenn sie Leistungen beschafft. Sie muss – aufgrund gesetzlicher Vorgaben und aus Überzeugung – ökologisch sinnvoll einkaufen. Meines Erachtens wird dies eines der zentralen Themen des Vergaberechts und der Vergabepraxis der kommenden Jahre sein.
Wie soll das gehen? Vergabeverfahren sind doch ohnehin schon kompliziert genug?
Das stimmt! Der Bürokratieabbau ist zwar gemeinsames Ziel der EU und der nationalen Gesetzgeber, im Vergaberecht ist das allerdings nicht angekommen. Auf allen Ebenen gibt es zu viele Vorschriften, angefangen bei den europäischen Richtlinien bis hin zu den Erlassen vieler Auftraggeber. Das gilt auch für die Vorschriften zur nachhaltigen Beschaffung. Gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht.
Welche kleinkarierten Vorschriften behindern nachhaltige Vergaben?
Neben vielen Detailregeln des Vergaberechts sind das vor allem die Hürden des Förder- und Haushaltsrechts. In vielen Verfahren versuchen wir, nicht auf den Preis eines Produkts abzustellen, sondern auf den nachhaltigen Nutzen im Lebenszyklus, wie Reparaturbedarf und Energieverbrauch. Dann werden aber Fördermittel versagt, weil dort getrennte Vergaben und Abrechnungen zwingende Voraussetzung sind. Lieber werden jährlich Schlaglöcher teuer geflickt, als dass man einen Qualitätszustand von Straßen dauerhaft vereinbart.
Auch das Haushaltsrecht führt zu absurden Ergebnissen. Als ich vorschlug, ein sehr teures Produkt nicht nur nach den Beschaffungskosten, sondern auch nach den wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen während des Betriebs zu bewerten, teilte man mir mit, dies sei wegen der unterschiedlichen Haushaltstöpfe für Bau und Betrieb nicht zulässig.
Vergabesymposium 2025
- 20. – 21. Mai 2025
- Jahrhunderthalle Bochum
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Was muss sich ändern, damit wir gute Vergaben und Verträge erreichen?
Kurzfristig helfen nur: gesunder Menschenverstand, Erfahrung und Mut! Gesunder Menschenverstand, um die Spielräume zu nutzen, die das Vergaberecht – anders als viele meinen – bietet. Erfahrung, um die widerstreitenden Anforderungen und Kriterien, die sich zwangsweise aus Preis, Leistung und Ökologie ergeben, in das Vergabeverfahren einzuflechten. Und Mut, um sich von den Schwierigkeiten nicht schrecken zu lassen.
Langfristig brauchen wir diese Eigenschaften auch, um uns in Gesetzen, Verordnungen und Erlassen von den vielen Detailvorschriften zu trennen und insbesondere die Ausführungsformalitäten aufzugeben, die in den Behörden bestehen und die oft die Spielräume für nachhaltige Vergaben einschränken.
Gute Vergaben und Verträge erreichen dann die Ziele der Auftraggeber ohne Streit und mit klaren fairen Regelungen. Ökologische Kriterien wie der Energieverbrauch müssen nicht nur klar definiert sein, sondern auch überprüft und bei Verstößen sanktioniert werden können, um diese Ziele zu erreichen. Wie uns das gelingt, das schildere ich im Rahmen meines Vortrags auf dem Vergabe-Symposium.
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Zur Ihrem Punkt: Welche kleinkarierten Vorschriften behindern nachhaltige Vergaben?
Hallo Frau Dr. Jaspers,
die Aussage, dass investive Maßnahmen und Leistungen der Unterhaltung nicht gemeinsam ausgeschrieben werden dürfen ist m.E. so nicht richtig.
Ein Beispiel hierzu :
Insbesondere bei Ausschreibungen der technischen Gebäudeausrüstungen werden nicht nur die eigentlichen Produkte, sondern regelmässig auch die zugehörigen Wartungsverträge gemeinsam ausgeschrieben. Die Wartungsverträge sind nicht zuwendungsfähig und haushaltsrechtlich aus Mitteln der Bauunterhaltung zu finanzieren. Bei der Buchung werden dementsprechend nur die Kosten für die Herstellung/Installation investiv erfasst. Diese Kosten können damit bei Bedarf auch einer möglichen Fördergeberin unabhängig von den Wartungskosten als zuwendungsfähig ausgewiesen werden.
Des Weiteren ist u.a. in der VOB/A vorgegeben, dass das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt werden soll und der niedrigste Preis nicht allein entscheidend ist. Dafür muss sich die ausschreibende Stelle aber vor der Veröffentlichung einer Maßnahme die Mühe machen, eine entsprechende Bewertungsmatrix zu erstellen und auch Nebenangebote zuzulassen.
Damit ist es sehr wohl möglich, die Lebenszykluskosten eines Produkts/ eines Gebäudes bei der Angebotswertung zu berücksichtigen. Es ist nur einfacher darauf aus welchem Grund auch immer zu verzichten, als sich ggf. auch noch Gedanken über eine Bewertungsmatrix machen zu müssen.
Zusammenfassend möchte ich damit nur klarstellen, dass es nicht immer an „kleinkarierten“ Vorschriften, sondern zumindest manchmal ggf. auch an der Motivation der Mitarbeiter*innen liegen kann.
Sehr geehrter Herr Gorzel,
herzlichen Dank für Ihren Kommentar zu dem Interview mit Frau Dr. Jasper, welches lediglich einen Vorgeschmack auf ihren Vortrag im Rahmen des Vergabe-Symposiums bieten kann. Es freut uns, dass die Diskussion bereits hier im Blog Fahrt aufnimmt.
Sie haben völlig Recht: Der „Werkzeugkasten Vergaberecht“ ermöglicht bereits vieles, das aber auch zur Anwendung gebracht werden muss. Dafür braucht es – mit den Worten von Frau Dr. Jasper – „gesunden Menschenverstand, Erfahrung und Mut“ – und eben auch, wie Sie sagen: Motivation.
Herzliche Grüße
Ihr Redaktions-Team