In bester Tradition möchten wir auch in diesem Jahr unsere Neujahrsgrüße mit einem Ausblick auf das kommende Vergabejahr verbinden. Im Namen der cosinex und unserer Teams wünsche ich Ihnen für das neue Jahr alles Gute, Gesundheit und viel Erfolg.

Ihr
Carsten Klipstein

Januar 2022: EU-Schwellenwerte, Mindestlohn, E-Rechnung…

Neue EU-Schwellenwerte

Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren von der Europäischen Union überprüft und im Regelfall auch angepasst. Die jüngste Anpassung wurde zum 1. Januar 2022 fällig.

Über die nunmehr geltenden EU-Schwellenwerte informieren wir in diesem Artikel, der zudem die Hintergründe erklärt und Hinweise für Nutzer des cosinex Vergabemanagementsystems gibt.

Anpassung des bundesweiten Mindestlohns

Am 1. Januar 2022 erhöhte sich der gesetzliche Mindestlohn auf 9,82 Euro. Ob die für den 1. Juli 2022 geplante Anhebung des Mindestlohns auf dann 10,45 Euro wirksam wird, oder die von der Koalition aus SPD, Grünen und FDP vorgesehene Anhebung 12 Euro bereits 2022 umgesetzt wird, steht derzeit noch nicht fest.

VOB/A: Befristete Ausnahmen enden zum Jahreswechsel

Zwei befristete Ausnahmetatbestände der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A liefen zum Ende des Jahres 2021 aus. Damit endeten Privilegierungen von Bauleistungen für Wohnzwecke, die zur Förderung des Wohnungsbaus und der Sanierung bestehenden Wohnraums gegolten haben.

Flutkatastrophe: Vergabeerleichterungen enden

Von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eingeführte Vergabeerleichterungen für die Beseitigung von Flutschäden traten mit dem Jahreswechsel außer Kraft.

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Pflicht zur E-Rechnung in weiteren Ländern

Seit dem 1. Januar 2022 sind Auftragnehmer in den Ländern Saarland, Baden-Württemberg und Hamburg zur elektronischen Rechnungsstellung nicht mehr nur berechtigt, sondern verpflichtet. Die Länder gehen damit über die Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55 hinaus und nehmen ausschließlich elektronische Rechnungen in dem Format XRechnung entgegen.

AVV Klima

Die Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen tritt am 1. Januar in Kraft. Sie ist eine Fortentwicklung der AVV EnEff (Beschaffung energieeffizienter Leistungen) vom 18. Mai 2020 und löst diese ab.

Solarpflicht in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen

Ab 1. Januar 2022 ist beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden in Baden-Württemberg die Installation von Photovoltaikanlagen (PV) zur Stromerzeugung verpflichtend. Ab dem 1. Mai 2022 gilt dies auch für den Neubau von Wohngebäuden.

In Nordrhein-Westfalen gilt mit der reformierten Landesbauordnung ab dem 1. Januar 2022 eine „Solarpflicht“ für Parkplätze von Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen.

Weitere Bundesländer diskutierten ähnliche Gesetze, wie die „Deutsche Handwerks-Zeitung“ berichtet.

Verlängerung erhöhter Wertgrenzen in Nordrhein-Westfalen

Der Runderlass des Ministerium der Finanzen vom 16. Februar 2021 „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen“ wird bis zum 30. Juni verlängert. Es bestehen laut vergabe.nrw keine Bedenken, wenn die Regelungen des Änderungserlasses bereits ab dem 1. Januar 2022 angewendet werden (siehe Juni 2022).

März 2022: Wertgrenzen in Niedersachsen, VMS-Update

Niedersachsen: besondere Wertgrenzen

Noch bis zum 31. März gelten in Niedersachsen die folgenden besonderen Wertgrenzen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber:

  • Bauleistungen bis 1 Millionen Euro: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
  • Bauleistungen bis 200.000 Euro: Freihändige Vergabe
  • Dienst- und Lieferleistungen bis 100.000 Euro: Freie Verfahrenswahl
  • Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unterhalb von 214.000 Euro: Direktauftrag

Die aufgrund der Corona-Pandemie befristeten Werte wurden zuletzt im April 2020 verlängert und weiterentwickelt.

cosinex Vergabemanagementsystem 10

Parallel zur laufenden Weiterentwicklung arbeitet ein eigenes Team seit über zwei Jahren an der Version 10 des cosinex Vergabemanagementsystems, die gegen Ende des ersten Quartals vorgestellt wird.

Mit ihr verbessern wir die kollaborative Zusammenarbeit von Teams an Vergabeakten ebenso wie die Vorbereitung von Vergabeverfahren auf der Ebene der Kriterienkataloge. Weitere Highlights sind die Abbildung der verschiedenen Varianten der UfAB, Team-Boards in den Vergabeakten für die Verwaltung von Aufgaben und die Verbesserung der Zusammenarbeit. Unter der Haube wurden hierfür erste Bereiche des VMS auf eine völlig neue Frontend-Technologie umgestellt, welche die Usability und die Barrierefreiheit der Lösung weiter verbessern wird.

Näheres erfahren Kunden und Nutzer unserer Lösung in den kommenden Wochen.

Mai 2022: Symposium, Übergangsfrist in Rheinland-Pfalz

Vergabe-Symposium

Das erste deutsche Vergabe-Symposium findet am 24. und 25. Mai 2022 in Bochum statt. Teilnehmer können sich auf zwei Tage voller Programm freuen: 15 Stunden Content, vier Workshops und mehr als zwanzig Vorträge von Experten aus Lehre, Rechtsprechung und Praxis machen das Vergabe-Symposium zu einer der hochwertigsten und inhaltsstärksten Veranstaltungen im Bereich der Vergabe und öffentlichen Beschaffung.

Melden Sie sich am besten direkt an und sichern Sie sich Ihre Tickets für das Vergabe-Symposium.

Ende der Übergangsfrist in Rheinland-Pfalz

Noch bis zum 31. Mai können Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit einem geschätzten Auftragswert bis 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) auch mittels einfacher E-Mail durchgeführt werden. Diese Übergangsfrist wurde mit der Einführung der UVgO im September 2021 eingeräumt.

Juni 2022: Wettbewerbsregister, Wertgrenzen Nordrhein-Westfalen

Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters

Bestand bereits seit dem 1. Dezember 2021 die Möglichkeit zur Abfrage, so werden öffentliche Auftraggeber ab dem 1. Juni in Vergabeverfahren mit den in § 6 WRegG näher bestimmten Auftragswerten zur Abfrage des Wettbewerbsregisters verpflichtet. Alles Wissenswerte zum Wettbewerbsregister finden Sie in unserem FAQ-Artikel.

Ende erhöhter Wertgrenzen in Nordrhein-Westfalen

Der oben genannte Runderlass läuft – falls er nicht erneut verlängert wird – am 30. Juni aus.

November 2022: Letzte Bewerbungsfrist für innovative Beschaffung endet

Zur Unterstützung innovativer und öffentlicher Beschaffung stellt die EU-Kommission in ihrem Rahmenprogramm Horizont Europa über 260 Mio. Euro für 2022 zur Verfügung. Die einzelnen Ausschreibungen stellen wir nebst Bewerbungsfristen (ab 20. Januar bis 23. November) hier vor.

Dezember 2022: Wertgrenzen in Sachsen-Anhalt

Die coronabedingt erstmals Mitte Mai 2020 angehobenen Wertgrenzen gelten in Sachsen-Anhalt bis zum 31. Dezember fort. Über die Wertgrenzen informieren wir in diesem Beitrag.