Bundesweit gibt es Schätzungen zufolge etwa 20 000 Wegenutzungsverträge im Strom- und Gasbereich.

Die Neuvergabe von Wegenutzungsverträgen im Strom- und Gasbereich bleibt für Kommunen rechtlich herausfordernd und ressourcenintensiv. Im Rahmen der Neukonzessionierung stellt sich zudem regelmäßig die Frage nach einer (Re-)Kommunalisierung des Netzes.

Mit dem Leitfaden Auslaufende Konzessionsverträge stellt der Deutsche Städte- und Gemeindebund eine Hilfestellung für die kommunale Praxis zur Verfügung. Die 36seitige Handreichung wurde jüngst aktualisiert und wird in nunmehr vierter Auflage kostenlos zum Download angeboten.

Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt für unseren Newsletter anmelden und Themen auswählen

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Konzessionierungsverfahren und Kriterien

Hinsichtlich Konzessionierungsverfahren stellt der Leitfaden einen typischen Verfahrensablauf dar: von der Bekanntmachung mindestens zwei Jahre vor Vertragsende, über die Versendung des Verfahrensbriefs und die Auswertung der Angebote bis zum Vertragsabschluss und der zweiten Bekanntmachung. Erläutert werden zudem die einzelnen gesetzlichen Regelungen zum Konzessionierungsverfahren sowie die zulässigen Kriterien bei der Auswahl des Vertragspartners.

(Re-)Kommunalisierung: Willensbildung und Machbarkeitsstudie

Für eine (Re-)Kommunalisierung unterscheidet und erläutert der Leitfaden die Phasen der politischen Willensbildung nebst Machbarkeitsstudie und Konzessionierungsverfahren (gegebenenfalls gekoppelt mit einem Partnersuchverfahren). Entscheidet man sich für die (Re-)Kommunalisierung, folgen Verhandlungen zur Netzübernahme sowie der Netzbetriebsaufbau und die operative Betriebsaufnahme.

Neben den Bestandteilen einer Machbarkeitsstudie gibt die Handreichung auch Hinweise zum Eingehen von Kooperationen mit Energieversorgungsunternehmen für den Fall, dass eine Netzübernahme erwogen wird, aber ein eigenes Stadtwerk noch nicht besteht oder tätig ist. Ausgangspunkt ist hier regelmäßig die Etablierung einer Kooperationsgesellschaft zwischen der Gemeinde und einem Kooperationspartner (sogenannte „institutionalisierte öffentlich-private Partnerschaft“ – IÖPP).

Wenn es bei der Konzessionsvergabe zu einem Wechsel des Konzessionsnehmers kommt, steht die Netzübernahme an. Kommunale Entscheider können dem Leitfaden Hinweise entnehmen, wie dabei eine Einigung über den zu übergebenden Anlagenumfang, die gewählte Entflechtung, die Höhe des Kaufpreises und die zu übertragenden Erlöse für die laufende Regulierungsperiode erzielt werden kann.

Der Leitfaden Auslaufende Konzessionsverträge wurde vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) gemeinsam mit der Kanzlei Becker Büttner Held und dem Beratungsunternehmen BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH erstellt.

» Den Leitfaden herunterladen (PDF, 6,2 MB)

Titelbild: Matthew Henry – Unsplash