Open-Source-Software in der Öffentlichen Vergabe

Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. (Vitako) gibt in einer Handreichung Tipps und Hinweise zur Vergabe von Open-Source-Software (OSS) durch die öffentliche Verwaltung.

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Nicht zuletzt in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl werden Forderungen nach Open Source und freien Lizenzen gerne geäußert – so etwa von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. In einer aktuellen Handreichung beleuchtet Vitako auf sechs Seiten kompakt die relevanten Fragen bei der Ausschreibung von Open-Source-Software.

Die Vorteile von quelloffener Software für die öffentliche Verwaltung werden darin deutlich unterstrichen:

  • Unabhängigkeit von einzelnen Herstellern,
  • Stärkung der eigenen digitalen Souveränität,
  • individuelle Anpassbarkeit der Lösungen
  • und nicht zuletzt Datenhoheit.

Beschränkung der Vergabe auf OSS ist möglich

Vitako stellt in ihrer Handreichung klar: Eine Vergabe kann durchaus auf Open-Source-Software beschränkt werden – sofern objektive und auftragsbezogene Gründe dafür angegeben werden können, etwa wirtschaftliche Faktoren oder eine politische Vorgabe.

Statt der Vergabe von Aufträgen zu einzelnen Software-Produkten bietet es sich an, einen Produkt- oder Dienstleistungsrahmen auszuschreiben.

Open Source kann aber auch als Bewertungskriterium genannt werden, beispielsweise in Form der Offenlegung des Quellcodes. Ebenso lohne es sich, „offene Standards und Interoperabilität bei der Ausschreibung von OSS zu einer zentralen Bedingung zu machen“.

Produkt- oder Dienstleistungsrahmen ausschreiben

Am besten ließen sich die Vorteile von Open-Source-Software aber durch die Ausschreibung eines Produkt- oder Dienstleistungsrahmens nutzen. Dieser könne auch Beratungsleistungen zur Auswahl von Open-Source-Komponenten für vorgegebene Nutzungsszenarien umfassen. Wichtig dabei: klare Anforderungen formulieren, ohne sich auf ein spezifisches Produkt zu fokussieren.

Den OSS-typischen Kooperationsgedanken leben

Auch könne es sinnvoll sein, im Rahmen einer Ausschreibung Konsortien zu fördern, in denen zwar ein Unternehmen eine bestimmte Software liefert, aber insbesondere Support und Entwicklung zusätzlicher Features von weiteren Akteuren übernommen werden.

Ein für kommunale Beschaffer ebenfalls wichtiger Hinweis besteht in der Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der EVB-IT. Denn nicht alle ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen sind mit Open-Source-Lizenzen kompatibel. Eine Handreichung der Open Source Business Alliance, auf die in der Handreichung der Vitako verwiesen wird, liefert hierzu vertiefende Informationen.

» Die Handreichung Ausschreibungen von Open-Source-Software der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. herunterladen (PDF, 300 KB)

Bild: Ilya Pavlov – Unsplash