Der sachsen-anhaltinische Landtag

Update: Verlängerung der vereinfachten Vergabeverfahren bis Ende 2022

Die coronabedingt erstmals Mitte Mai 2020 angehobenen Wertgrenzen gelten in Sachsen-Anhalt bis zum 31. Dezember 2022 fort, wie das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bekannt gab. Eine entsprechende Verordnung soll zum Jahresbeginn in Kraft treten.

  • Bei Leistungen nach VOL/A sind bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 215.000 Euro beschränkte Ausschreibungen (vor Mitte Mai 2020: bis 50.000 Euro) und freihändige Vergaben (25.000 Euro) möglich.
  • Bei Bauleistungen (VOB/A) sind bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 5,382 Millionen Euro beschränkte Ausschreibungen (je nach Gewerk zwischen 50.000 und 150.000 Euro) sowie bis zu einem Auftragswert von 2,5 Millionen Euro freihändige Vergaben möglich.
  • Zur Deckung kurzfristiger Bedarfe sieht die neue Verordnung eine Anhebung der Wertgrenzen für Direktkäufe von Liefer- und Dienstleistungen auf 5.000 Euro sowie von Bauleistungen auf 10.000 Euro vor. Diese lagen vor der Pandemie für Liefer- und Dienstleitungen bei 500 Euro und für Bauleistungen bei 3.000 Euro (seit Mai 2020 bei 5.000 Euro).

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Geplante Reform des Vergaberechts

CDU, SPD und FDP planen in Sachsen-Anhalt die Verabschiedung eines Tariftreue- und Vergabegesetzes bis Mitte 2022. Das geht aus dem Koalitionsvertrag der drei Parteien hervor. Im Zuge der Verabschiedung wollen die Koalitionäre zudem die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Sachsen-Anhalt einführen und die Schwellenwerte wie folgt erhöhen:

[..] in dem Bereich der Eingangsschwellenwerte auf 40.000 Euro für Dienstleistungen und 120.000 Euro für Bauleistungen sowie in dem Bereich der Auftragsschwellenwerte auf 1.000.000 Euro für Bauleistungen sowohl im Hoch- als auch im Tiefbau.

Vergaberecht bürokratiearm gestalten

Ferner kündigen die drei Parteien im Koalitionsvertrag eine „Entschlackung“ des Vergabegesetzes an, indem Ausnahmen aus der Corona-Pandemie zur Regel gemacht werden. Das Vergaberecht solle „Korruption vorbeugen, aber bürokratiearm sein“.

Verfahren vor der Vergabekammer sollen – „soweit gesetzlich zulässig“ – in Zukunft nicht mehr auf Grund von Rügen möglich sein, sondern nur durch Antragstellung. So soll eine Entlastung der Vergabekammern und eine Beschleunigung von Verfahren erreicht werden.

Vergabemindestlohn und zusätzliche soziale Kriterien

Aber auch soziale Aspekte finden im Koalitionsvertrag Berücksichtigung: So soll die Vergabe öffentlicher Aufträge „nur an Unternehmen erfolgen, die einem repräsentativen Tarifvertrag unterliegen oder die Bedingungen eines repräsentativen Tarifvertrages erfüllen“.

Zusätzlich soll sich ein einzuführender Vergabemindestlohn an der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder orientieren.

Neben in Sachsen-Anhalt bereits geltenden sozialen Kriterien wie Gehaltsgleichheit und einer Azubi-Quote sollen künftig Maßnahmen zur Familienförderung ebenso wie die Anzahl sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse berücksichtigt werden.

Hintergrund

Die Wahl zum achten Landtag von Sachsen-Anhalt fand am 6. Juni 2021 statt. Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, SPD und FDP mündeten am 9. August in die Vorstellung eines Vertragsentwurfs, über den die drei Parteien jeweils ihre Mitglieder abstimmen ließen.

Landesrechtliche Vorgaben

Für öffentliche Aufträge im Unterschwellenbereich und hier den Vergabestellen des Landes, der Kommunen, von Verbandsgemeinden und den der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie für juristische Personen des Privatrechts im Sinne von § 98 Abs. 2 GWB a.F. (jetzt § 99 Abs. 2 GWB) gilt das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt.

» Den Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU, SPD und FDP in Sachsen-Anhalt herunterladen

Bild: Von © Foto: Ra Boe / Wikipedia, CC BY-SA 3.0 de