Wenige Wochen vor der Bundestagswahl hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) seine Standpunkte zur Weiterentwicklung des Vergaberechts erneuert und gebündelt.
Das Positionspapier Mittelstandsgerechter Rahmen für die Öffentliche Auftragsvergabe vom 14. Juli führt ein Dutzend Maßnahmen auf, die aus Sicht des Verbandes zur Stärkung des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge beitragen sollen.
XVergabe und E-Rechnung
Im Zusammenhang mit der Handhabbarkeit von Vergabeverfahren für Handwerksbetriebe und KMU im allgemeinen spricht sich der ZDH für die baldige bundesweite Umsetzung der UVgO aus. Auch sollten die „Vorteile von E-Vergaben“ konsequent eingesetzt werden – durch eine einheitliche Eingabeoberfläche für Bieter, strukturierte Datensätze im Sinne des XVergabe-Ansatzes und die flächendeckende Abrechnung mittels E-Rechnung.
Kritik an Zahlungsmoral und mangelndem Rechtsschutz
Der Handwerksverband spart nicht mit Kritik an der kommunalen Auftragsvergabe: So seien „eine oft nicht rechtlich saubere Anwendung des Vergaberechts vor allem auf kommunaler Ebene“ und „fehlerhafte Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich“ feststellbar, woran der Verband die Forderung nach einer Stärkung des Rechtssschutzes knüpft.
Auch würden Kommunen als unmittelbare Konkurrenten von Handwerksbetrieben auftreten, was nach dem Willen des ZDH im Sinne eines marktwirtschaftlichen Wettbewerbs „auf Kernbereiche“ zu begrenzen sei.
Schlussendlich wird in dem Positionspapier auch die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand bemängelt, wodurch seitens der Handwerksbetriebe die Bereitschaft zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sinke.
Handwerk: „Ja“ zur VOB/A
Klare Vorstellungen hat das Handwerk hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung von Vergabeverfahren: Sie sollten auf „vergabefremde Aspekte“ verzichten, sofern diese keinen Auftragsbezug haben und sie „im Regelfall“ per Fach- und Teillosvergabe erfolgen.
Zudem schließt sich der ZDH einem Vorschlag des Bundesrechnungshofs an, wonach ÖPP-Vergaben so zu gestalten sind, dass ihr Auftragswert auf maximal 500 Mio. € und Projektlaufzeiten auf höchstens zehn Jahre begrenzt werden. Auch seien die separate Regelung der Bauvergaben durch die VOB/A und mit ihr der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) zu bewahren.
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