Die öffentliche kommunale Beleuchtung birgt ein erhebliches Einsparpotenzial – sowohl an CO2-Emissionen wie auch an Betriebskosten. Zudem eignet sie sich als Infrastruktur für die Smart City. Eine aktuelle Dokumentation des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) zeigt die wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer modernen kommunalen Außenbeleuchtung auf, gibt Hinweise zu Fördermöglichkeiten und stellt Beispiele aus der Praxis vor.
Sparpotenzial: 1,4 Millionen Tonnen CO2
Beachtlich ist das Einsparungspotenzial, das durch die Umstellung der kommunalen Außenbeleuchtung auf LED-Technik erreicht werden kann:
- Mehr als ein Drittel des kommunalen Energieverbrauchs entfällt derzeit auf die Beleuchtung von Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen.
- Das Einsparpotenzial einer deutschlandweit rundum sanierten öffentlichen Beleuchtung wird auf bis zu 500 Millionen Euro beziehungsweise 2,2 Milliarden Kilowattstunden jährlich geschätzt.
- Dies bedeutet gleichzeitig eine Einsparung von ca. 1,4 Millionen Tonnen an CO2-Emissionen.
Neues Licht macht Städte smart
Aber Straßenlaternen können noch mehr: Denn wenn es um die Transformationen von Städten und Kommunen zu Smart Cities geht, so kann das Beleuchtungsnetzwerk als idealer Träger weiterer Anwendungen und Technologien dienen. In der Dokumentation werden unter anderem benannt:
- Kameras und Notrufknöpfe zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum,
- Sensorik zur Messung von Umweltparametern,
- Ladestationen für E-Autos,
- und ein flächendeckendes freies WLAN mit Location Based Services – etwa für touristische Hinweise.
Geringere Kosten – mehr Flexibilität
Unter der Überschrift Lichtmanagement stellt die Handreichung intelligente Beleuchtungssteuerungen vor, die Licht bedarfsgerecht über Helligkeits- und Bewegungssensoren ausspielen. So werden Energiekosten gesenkt und der Lichtverschmutzung vorgebeugt.
Mit entsprechenden Standards wie DALI (Digital Addressable Lighting Interface) können Energie- und Wartungskosten erheblich gesenkt, Flexibilität und Attraktivität der Lichtsituationen hingegen spürbar gesteigert werden: „Ändert sich z. B. das Verkehrsaufkommen, lässt sich die Beleuchtung einfach an das neue Nutzungsszenario anpassen.“
Vergaberechtliche Anforderungen
Auch Beschaffungen im Bereich der Straßenbeleuchtung unterliegen dem Vergaberecht. Die Dokumentation informiert in einem eigenen Kapitel umfassend über mögliche Abgrenzungen des Auftragsgegenstandes, die geltenden Schwellenwerte und besondere Anforderungen bei energieverbrauchsrelevanten Leistungen.
Darüber hinaus informiert die Dokumentation über die Aktualisierung der für die Straßenbeleuchtung relevanten DIN-Norm 13201, die anstehende Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes und Möglichkeiten zur Förderung durch das Bundesumweltministerium. Praxisbeispiele aus Dortmund und Baden-Württemberg schließen die Handreichung ab.
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Bild: Adobe Stock – faber14