Der Deutsche Bundestag wird am 26. September 2021 neu gewählt. Was fordern die Parteien zum Vergaberecht?

Was sagen die Parteien in ihren Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2021 zu Themen wie der öffentlichen Auftragsvergabe und dem Vergaberecht?

Wir haben die Wahlprogramme studiert und finden: viel erwartbares, aber auch so manche Überraschung. In diesem Beitrag skizzieren wir die vergaberelevanten Forderungen, Zielsetzungen und Wünsche all jener Parteien, für die eine Regierungsbeteiligung in der nächsten Wahlperiode zumindest nicht ausgeschlossen scheint.

I. CDU/CSU

Die Union wartet in diesem Parteienvergleich mit einem Alleinstellungsmerkmal auf, nämlich einem dezidierten Unterkapitel zum Vergaberecht: Unter der Überschrift Vergaberecht modernisieren wird die Zielsetzung formuliert, dass öffentliche Aufträge schneller, effizienter und einfacher vergeben werden sollen.

Und es wird konkreter: CDU und CSU streben eine Vereinheitlichung der E-Vergabe an: So wolle man „die Vergabe öffentlicher Aufträge für Liefer-, Bau- und Dienstleistungen auf elektronischem Weg stärker vorantreiben“.

Zudem wollen die Unionsparteien eine bundesweit einheitliche vergaberechtliche Regelung schaffen:

Die unterschiedlichen Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen, freihändige Vergaben und Verhandlungsvergaben und Direktaufträge in den Ländern müssen vereinheitlicht und auf ein angemessenes Maß zurückgeführt werden.

Einfacher werden soll es auch an anderer Stelle im Wahlprogramm: Unter der Überschrift Planungen, Genehmigungen und Vergaben beschleunigen stößt man auf eine Forderung, laut der „Erleichterungen bei Vergabeverfahren [..] kein Alleinstellungsmerkmal konjunktureller Hilfsmaßnahmen sein, sondern in Dauerrecht überführt werden“ sollten.

Auch für das Ziel, Deutschland „wieder zur Apotheke der Welt“ zu machen, wird das Vergaberecht herangezogen: Man will prüfen, ob eine Änderung des europäischen Vergaberechts als Maßnahme dienen kann, um „in Krisenfällen versorgungsrelevante Medikamente“ verfügbar zu halten. Ebenfalls geprüft werden soll, ob man mit dem Vergaberecht Arzneimittelhersteller verpflichten kann, „bei der Herstellung von versorgungsrelevanten Arzneimitteln in der EU hergestellte Wirkstoffe zu verwenden“.

» Zum Wahlprogramm von CDU und CSU

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II. SPD

Die Sozialdemokraten äußern sich lediglich an einer Stelle zur öffentlichen Vergabe, dort aber umfassend: Sie sehen die öffentliche Hand „als große Abnehmerin von Produkten und Dienstleistungen“ in der Verantwortung, Innovationsimpulse zu setzen und zugleich ihrem Ziel des sozial-ökologischen Wandels zu dienen.

Hierfür sollten die Vergabekriterien stärker auf Innovation, Tarifbindung, Geschlechtergerechtigkeit und klimafreundliche Nachhaltigkeit ausgerichtet werden.

Das Vergaberecht findet außerdem eine knappe Erwähnung im Kapitel zum Thema Mobilität: Mit der Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen im Vergaberecht will die SPD „für Fairness auf dem Markt für Mobilitätsdienstleistungen“ sorgen.

» Zum Wahlprogramm der SPD

III. FDP

Nicht weniger als einen „Entfesselungspakt für die deutsche Wirtschaft“ planen die freien Demokraten für den Fall einer Regierungsbeteiligung. Dazu gehören ihrem Wahlprogramm zufolge schlankere Vergabe-, Register- und Informationsbestimmungen.

Zudem will die FDP eine „Zahlungsmoral-Offensive der öffentlichen Hand“ vorantreiben und zugleich die Vergabeschwellenwerte für 2020 und 2021 erhöhen.

Wem hier noch ein Highlight fehlt, der staunt spätestens, wenn er auf die Erwähnung öffentlicher Vergabe im Zusammenhang mit einem Weltraumgesetz stößt. Mit ihm sollen „Projekte sowie Vergabe schneller und flexibler realisiert werden können“.

» Zum Wahlprogramm der FDP

IV. Die Linke

Tarifpolitik mit dem Mittel des Vergaberechts findet sich im Wahlprogramm der Linken – und zwar an gleich mehreren Stellen. Worin sich die Partei hingegen von SPD und Grünen unterscheidet, ist die Forderung nach einem Vergabemindestlohn. Dieser soll sich „an der Höhe der niedrigsten Gehaltsklasse des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TVL) orientieren“ und verbindlich für die Vergabe sein.

In der öffentlichen Verwaltung müssen, geht es nach der Partei Die Linke, freie Software und offene Datenformate eingesetzt werden. Entsprechend müsse das Vergaberecht angepasst werden.

Ein echtes Alleinstellungsmerkmal ist hingegen die Forderung nach Theoriepluralität bei der Ausschreibung und Vergabe von wissenschaftlichen Beratungsleistungen durch die öffentliche Hand: Dem „neoliberalen Mainstream“ müsse kritisches Denken zur Seite gestellt werden – so etwa (post-)keynesianische, marxistische, ökologische und feministische Wirtschaftstheorien.

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V. Bündnis 90/Die Grünen

Vereinfachung von öffentlicher Vergabe: Wer das bei den Grünen nicht erwartet hätte, sieht sich überrascht. Tatsächlich will die Ökopartei insbesondere die Regeln zur Eignungsprüfung vereinfachen – mit dem Ziel, Start-ups bei der öffentlichen Vergabe besser einzubeziehen.

Aber hier enden die Ähnlichkeiten zu Union und Liberalen: Ähnlich wie die SPD legen auch die Grünen Wert auf Tarifbindung und Geschlechtergerechtigkeit und wollen ein Bundestariftreuegesetz einführen.

Gemeinsam mit der Partei Die Linke haben die Grünen hingegen die Forderung nach offenen Standards und Software – ergänzt um freie Lizenzen unter denen entstehende Software veröffentlicht werden müsse. Dies wollen sie als Standard in die Vergabe- und Vertragsordnungen für öffentliche Gelder aufnehmen.

» Zum Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen

Abschließend sei betont – auch wenn dies dem Großteil unserer Leserschaft sicher klar ist: Vergaberecht wird zwar auch in Zukunft nicht „stillstehen“, sich aber jedenfalls im Bereich der EU-weiten Vergaben im Rahmen der aktuellen EU-Richtlinien bewegen. Selbst im Unterschwellenbereich mit potenziellem Binnenmarktbezug gelten die Grundprinzipien der EU-Verträge. Der gefühlte Handlungsspielraum wird so mitunter enger, als es sich vielleicht einzelne Parteistrategen wünschen.